Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

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ein  Porto  nicht  in  Ansatz,  auch  beträgt  die  Rekommandations-Gebühr  für  einen  solchen
Brief  nur  4  kr.

Die  Porto=  beziebungsweise  sonstigen  Beträge  für  ein  Schreiben  mit  Behändigungsschein
  müssen  sämmtlich  entweder  von  dem  Absender  oder  von  dem  Adressaten  entrichtet
werden.  Will  der  Absender  die  Gebühren  tragen,  so  zahlt  er  bei  der  Einlieferung  des
Schreibens  zunächst  nur  das  tarifmäßige  Porto  für  die  Beförderung  des  Schreibens
nach  dem  Bestimmungsorte,  die  andern  Beträge  werden  erst  auf  Grund  des  vollzogen
zurückkommenden  Behändigungsscheins  von  dem  Absender  eingezogen.  Falls  die  Insinuation
  nicht  ausgeführt  werden  kann,  kommt  nur  das  tarifmäßige  Porto  für  die  Beförderung
  des  Schreibens  nach  dem  Bestimmungsorte,  beziehungsweise  die  Rekommandations-Gebühr
  zum  Ansatz.

S.  15.
Postkarten.

Die  Vorderseite  der  Postkarte  ist  für  die  Adresse  bestimmt.  Die  Rückseite  kann  zu
schriftlichen  Mittheilungen  benutzt  werden.  Die  Adresse  und  die  Mittheilung  können
mit  Tinte,  Bleifeder  oder  farbigem  Stifte  geschrieben  werden;  nur  muß  die  Schrift
haften  und  deutlich  sein.

Die  Formulare  können  auch  zu  Signaturen  für  Packete  verwendet  werden.

Die  Postkarten  können  auch  gegen  ermäßigtes  Porto  (§.  16)  als  Formulare  zu  Drucksachen
  benutzt  werden;  in  diesem  Falle  müssen  die  Mittheilungen  auf  der  Rückseite  der
Postkarte  durch  Druck,  Lithographie  oder  sonst  auf  mechanischem  Wege  hergestellt  sein;
sie  dürfen  keine  weitergehenden  schriftlichen  Einschaltungen  oder  Zusätze  enthalten,  als
nach  §.  16  bei  Drucksachen  gestattet  find.

Zu  den  Postkarten  mit  Rückantwort  werden  besonders  dazu  eingerichtete  Formulare
verwendet,  von  denen  die  zweite  Hälfte  zur  Rückantwort  dient.

Formulare  zu  den  Postkarten  können  bei  allen  Postanstalten  gegen  Entrichtung  des
Betrags  des  aufgedruckten  Werthstempels  bezogen  werden;  diejenigen,  welche  das  Publikum
  auf  eigene  Kosten  sich  herstellen  läßt,  müssen  im  Allgemeinen  in  Größe,  Format,
Stärke  und  Steifheit  des  Papiers  den  von  der  Post  gelieferten  gleichen  und  die  gedruckte
  oder  geschriebene  Ueberschrift  „Postkarte“  auf  der  Vorderseite  tragen.

Die  Postkarten  unterliegen  dem  Frankirungszwange.  Für  Postkarten  mit  Rückantwort
  muß  auch  für  die  Rückantwort  das  Porto  vorausbezahlt  werden.