Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

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Artikel 2. 
Von den der Staatskasse zugeflossenen französischen Kriegsentschädigungsgeldern 
werden zu Bestreitung außerordentlicher Staatsausgaben weiter bestimmt: 
dem Finanzdepartement in Vertretung des allgemeinen Hochbaufonds: 
für die Erweiterung der polytechnischen Schule in Stuttgart 692,500 ¾lm 
für eine neue katholische Kirche in Tübingen, über die bereits auf 
den Hochbauetat pro 1870/73 übernommenen 35,000 fl. ein wei- 
terer Beitrag von .. ·107,000 sr 
Gegenwärtiges Gesetz ist durch unj er Finanzuinisterium zu vollziehen. 
Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 28. Juni 1874. 
Karl. 
Der Finanz-Minister: 
Renner. Auf Befehl des Königs, 
der Kabinets-Chef: 
Gärttner. 
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Gedruckt bei G. Hasse lbrink.
	        
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