Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Dem  im  FH.  10.  des  Vertrages  vom  10.  April  1866.  auf  11  Millionen
Thaler  festgesetzten  Baukapitale  wachsen  diejenigen  Ausgaben  für  den  Grunderwerb
  zu,  welche  nicht  durch  die  Leistungen  der  Interesienten  Gemeinden  und
Kreise,  resp.  nicht  durch  den  von  der  Rheinischen  Eisenbahngesellschaft  übernommenen
  Zuschuß  von  74,127  Rthlr.  15  Sgr.  gedeckt  werden  (F.  1.  dieses  Vertrages),
  in  gleicher  Weise  der  Betrag  der  Kursverluste,  welche  bei  der  Ausgabe
der  Aktien  Littr.  B.  sich  ergeben  werden.

Soweit  durch  diese  Mehrausgaben  für  den  Grunderwerb  und  die  Kursverluste
  eine  Ueberschreitung  des  ursprünglich  in  Aussicht  genommenen  Anlagekapitals
  von  11  Millionen  Thaler  herbeigeführt  wird,  soll  dieser  Mehrbedarf
in  gleicher  Weise  wie  das  ursprüngliche  Anlagekapital  von  11  Millionen  Thaler
durch  vom  Staate  garantirte  Aktien  Littr.  B.  beschafft  werden.

Cöln,  den  12./14.  November  1867.

 

(Nr.  7032.)  Gesetz,  betreffend  die  Deklaration  der  Verordnung  vom  24  August  1867.,  betreffend
  das  Münzwesen  in  den  neu  erworbenen  Landestheilen.  Vom
13.  März  1868.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  rc.
verordnen,  mit  Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtages  der  Monarchie,  was  folgt:

Einziger  Artikel.

Die  Bestimmung  des  §.  2.  zu  4.  der  Verordnung  vom  24.  August  1867.,
betreffend  das  Münzwesen  in  den  neu  erworbenen  Landestheilen,  berührt  nicht  das
aus  bestehenden  Privat-Rechtsverhältnissen  erwachsene  Recht,  Zahlung  in  einer
bestimmten  Münzfsorte  zu  fordern.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  13.  März  1868.

(L.  S.)  Wilhelm.

Gr.  v.  Bismarck.  Schönhausen.  Frh.  v.  d.  Heydt.  Gr.  v.  Itzenplitz.
v.  Mühler.  v.  Selchow.  Leonhardt.

 

(r.  7031—7033)  34“  (Nr.  703.)