Metadata : Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Elfter Band. 1856-1857. (11)

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S

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*]

Benennung  der  Gegenstände.


200

 

 

 

 

Kalender,
o)  die  für  das  Inland  bestimmt
  sind,  werden  nach
den,  der  Stempel-Ab--gabe
  balber  gegebenen
befonderen  Vorschriften

b)  die  cesübrrwerden
tragen  die  Durchgangs-Abgabe.
  Der  Wieder-Ausgang
  muß  nachge.

wiesen  werden.
Kalk  und  Gyps,  gedrannter.


(Is  in  rie  use  Ablbeilung
ausgenommen  worden.)

Earden,  oder  Webereln.


O  in  die  erlle  tkeisung
ausgenommen  weorden.)
Kleider,  serlige  neue;  desgleichen
  getragene  —i
der  und  getrauene  LeitwWäsche,
  beide  leßlere
wenn  sie  zum  Verkauf
eingchen

Kupfer  und  Messing,
Kup  a  ank-  Mes
a)  Gusenrcde.  Groale
les,  gegessenes  zu  Geshiitren
  auch  Kupjerschaalen,
  wie  sic  von

 

 

 

chen  polirte,  gewalzte,

-  Abgabensäáte
Für
as,  nach  dem  Tara
mi  er  Eintheil
3  de-  Tholer  —  wird  vergütet
lung.  in  30stel  und  Alteh,  vom  Zentner
beim  bein  Brutto  ·  Gewicht
1  11  Eingang.  6go
ihi.  *  ibi.  E  di.  Xr.  Pfund.
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