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Benennung der Gegenstände.
200
Kalender,
o) die für das Inland bestimmt
sind, werden nach
den, der Stempel-Ab--gabe
balber gegebenen
befonderen Vorschriften
b) die cesübrrwerden
tragen die Durchgangs-Abgabe.
Der Wieder-Ausgang
muß nachge.
wiesen werden.
Kalk und Gyps, gedrannter.
(Is in rie use Ablbeilung
ausgenommen worden.)
Earden, oder Webereln.
O in die erlle tkeisung
ausgenommen weorden.)
Kleider, serlige neue; desgleichen
getragene —i
der und getrauene LeitwWäsche,
beide leßlere
wenn sie zum Verkauf
eingchen
Kupfer und Messing,
Kup a ank- Mes
a) Gusenrcde. Groale
les, gegessenes zu Geshiitren
auch Kupjerschaalen,
wie sic von
chen polirte, gewalzte,
- Abgabensäáte
Für
as, nach dem Tara
mi er Eintheil
3 de- Tholer — wird vergütet
lung. in 30stel und Alteh, vom Zentner
beim bein Brutto · Gewicht
1 11 Eingang. 6go
ihi. * ibi. E di. Xr. Pfund.
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