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Bekanntmachung der Civilkammer des K. KLandgerichts hall,
beiressend einen Nachtrag zu dem Stammgutsernenerungsstatut der Familie der Freiherren von
Adelsheim. Vom 31. Dezember 1901.
Zu dem im Regierungsblatt von 1878, Seite 48, veröffentlichten Stammgutserneuerungsstatut
der Familie der Freiherren von Adelsheim vom 6. Juli 1873, sowie
zu dem Nachtrag vom *. November 1883, veröffentlicht im Regierungsblatt von 1885,
Seite 78, haben am 30. März d. Is. die sämmtlichen Agnaten der genannten freiherrlichen
Familie, nemlich:
1. Freiherr Karl Adalbert Oktavian von und zu Adelsheim,
2. Freiherr Alfred Louis Poppo von und zu Adelsheim,
3. der minderjährige Sohn des Freiherrn Karl Adalbert Oktavian, Freiherr Karl
Joseph Adelbert von und zu Adelsheim, vertreten durch den Freiherrn
Franz Rüdt von Collenberg als Pfleger,
einen Nachtrag vereinbart, nach welchem dieselben für sich und ihre Rechtsnachfolger den
nunmehrigen Familien= und Besitzverhältnissen entsprechend die in der Familie in früheren
SZeiten üblich gewesene Namensschreibweise „von und zu Adelsheim“ wieder angenommen,
auch zugleich die bisher ausgesetzt gewesenen Beträge an Wittum, Alimentation, Aussteuer
und Heirathgut der weiblichen Mitglieder der Familie für die Zukunft neu bestimmt
haben.
Nachdem dieser Nachtrag heute, im Einvernehmen mit der K. Regierung für den
Jagstkreis zu Ellwangen, vorbehältlich der Rechte Dritter, durch die Civilkammer bestätigt
worden ist, wird dies hiemit öffentlich bekannt gemacht.
Hall, den 31. Dezember 1901.
Civilkammer des K. Landgerichts:
Probst.
Berichtigung.
Im Regierungsblatt von 1901 muß es auf Seite 373 in §. 20 Abs. 2 letzte Zeile der Verfügung,
betreffend das Verfahren vor den Wasserschiedsgerichten, statt „Abs. 3“ heißen: „Abs. 4 und
auf Seite 385 in §. 15 vorletzte Zeile der Verfügung, betreffend den Vollzug des Wassergesetzes, statt
„Abs. 4“: „Abs. 3.“
Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.