Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

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.  der  Weinbauversuchsanstalt  in  Weinsberg,  wenn  es  sich  um  in  den  Kontrolle—
bezirken  I  und  II  entnommene  Proben  handelt;
.  dem  chemischen  Laboratorium  des  K.  Medizinalkollegiums  in  Stuttgart,  wenn
es  sich  um  in  den  Kontrollebezirken  III  und  IV  entnommene  Proben  handelt;
.  dem  technologischen  Institut  der  landwirthschaftlichen  Anstalt  in  Hohenheim,
wenn  es  sich  um  in  den  Kontrollebezirken  V  und  VI  entnommene  Proben  handelt;
.  dem  chemischen  Laboratorium  der  K.  Centralstelle  für  Gewerbe  und  Handel  in
Stuttgart,  wenn  es  sich  um  im  Kontrollebezirk  VII  entnommene  Proben  handelt.
Der  Verkehr  der  Sachverständigen  mit  den  staatlichen  Untersuchungsanstalten  wird
durch  die  zuständigen  Oberämter  vermittelt,  welchen  zu  diesem  Zweck  die  entnommenen
Proben  zu  übergeben  sind.  Ebenso  sind  den  Oberämtern  von  den  Sachverständigen  die
Anzeigen  über  vorgefundene  Anstände  und  Gesetzwidrigkeiten  zur  Weiterbehandlung  zu
übergeben.
S.  5.

Die  Sachverständigen  haben  über  die  von  ihnen  vorgenommenen  Besichtigungen,  die
dabei  vorgefundenen  Anstände,  die  entnommenen  Weinproben  und  die  an  die  Oberämter
  erstatteten  Anzeigen  Register  zu  führen,  welche  vierteljährlich  mit  Bericht  über  etwaige
besondere  Wahrnehmungen  der  Aufsichtsbehörde  zur  Prüfung  vorzulegen  sind.

F.  6.

Die  Bezirks=  und  Ortspolizeibehörden  sind  verpflichtet,  die  Sachverständigen  bei  Vornahme

  ihrer  amtlichen  Thätigkeit  auf  Ersuchen  zu  unterstützen.
Stuttgart,  den  8.  Januar  1902.

—

*iei

1r

Pischek.
tekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,
betressend  die  Genehmigung  der  C.  A.  Hipp'schen  Stiftung  in  Stultgart.  Vom  14.  Januar  1902.
Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  Allerhöchster  Entschließung  vom
13.  d.  Mts.  der  C.  A.  Hipp'schen  Stiftung  in  Stuttgart  die  nachgesuchte  Genehmigung
allergnädigst  zu  ertheilen  geruht.

Stuttgart,  den  14.  Jannar  1902.  4
Pischek.