Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

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& 28. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Würllemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 11. September 1879. 
Inhalt. 
Gesetz, betressend die weitere Ausbildung des Telegraphennetzes. Vom 21. August 1879. — Gesetz, betressend außer= 
ordentliche Bedürknisse der Postverwallung für 1879/81. Vom 21. August 1879. — Gesesz, betressend die weitere 
Ausdehnung des Eisenbahnnetzes und den Bau von Eisenbahnen in der Finanzperiode 1. April 1879/81. Vom 
25. August 1879. 
  
Eesetz, betreffend die weitere Ausbildung des Telegraphennehzes. Vom 21. August 1879. 
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Einziger Artikel. 
Zur weiteren Ausbildung des Telegraphennetzes in der Finanzperiode 1. April 1879/81 
wird die Summe von 126, 000. M aus den für den Bau von Eisenbahnen in derselben 
Periode bewilligten Mitteln bestimmt. 
Unsere Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen sind mit der 
Vollziehung des gegenwärtigen Gesetzes beanftragt. 
Gegeben Schloß Friedrichshafen den 21. August 1879. 
Karl. 
Mittnacht. Renner. Geßler. Sick. Faber. 
Auf Befehl des Königs: 
Für den Kabinets-Chef 
Griesinger.
	        
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