Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1880. (57)

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W10. 
Regierungs-Blatt 
für das 
  
Königreich Mürttemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 5. Mai 1880. 
  
Inhalt. 
Bekanntmachung der Ministerien der Justiz und des Innern über Ausführungsbestimmungen zu den Reichsgesetzen 
vom 9. 10. und 11. Januar 1876, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste, den Schutz 
ver Photographieen gegen unbefugte Nachbildung und das Urheberrecht an Mustern und Modellen. Vom 
16. April 1880. — Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die aus An- 
laß der Feier des 50jährigen Jubiläums des Polhytechnikums in Stuttgart gegründete technische Stipendien- 
stiftung. Vom 30. April 1880. 
  
Gekanntmachung der Ministerien der Instiz und des Innern über Ausführungsbestimmungen zu den 
Reichsgesetzen vom 9. 10. und 11. Jannar 1876, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden 
Künste, den Schutz der photographieen gegen unbefugte Nachbildung und das Urheberrecht an Mustern 
md Modellen. Vom 16. April 1880. 
Die von dem Reichskanzler 
a) unterm 23. Juli 1876 ertheilten Nachtragsbestimmungen über die Führung 
des Musterregisters und 
b) unterm 16. Juli 1879 erlassene Bekanntmachung, betreffend die Abänderung 
des §. 4 der Bestimmungen über die Zusammensetzung und 
den Geschäftsbetrieb der künstlerischen, photographischen 
und gewerblichen Sachverständigenvereine, vom 29. Februar 1876 
werden unter Hinweisung auf die Bekanntmachung vom 11. März 1876 (Reg. Blatt S. 77) 
hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 16. April 1880. 
Für den Staatsminister des Innern: 
Faber. Baetzner.
	        
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