Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1880. (57)

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8 arenverzeickn Hinweis Abweichungen gegen die Tarasatz“) 
S Wa « zeickniß auf die Spalten 1 und 2 . 
E für die Abtheilungen für die (in Prozenten des 
S Ausfuhr und Durchfuhr. des Zolltarifs. Ein fuhr. Bruttogewichts.) 
1. 2. 3. 4. 5. 
1. Abfälle. 
1I. Abfälle von der Eisenfabrikation (Gammer-= 1a 1........... — 
schlag, Eisenfeilspäne) und von Eisen— 
blech, verzinntem (Weißblech) und ver— 
zinktem. 
2. Abfälle von Glashütten, auch Scherben 1 à 22. 10 f. 
von Glaswaaren. 
Leimleder, auch abgenutzte alte Lederstücke 1 a 3. 11110 sff. 
und sonstige zur Verwendung als Fabri- 2 Sck. 
kationsmaterial geeignete Lederabfälle. 
Guano, natürlicher. 
Anderer thierischer Dünger. 
Sonstige Düngungsmittel, alszausgelaugte 
Asche, Kalkäscher, Knochenschaum oder 2 Sc 
Juckererde und Thierknochen jeder Art. « 
--—,................... IbAnmerk.6aAnstchzollpfltchttgekünstltche 
Düngungemitte und Düngesalz, 
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—J—ö—S 
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auf ssondere Erlaubniß. 
7. Kleie und Malzkeime. 1 b 7. Z 1 Sck. 
8. Lumpen aller Art. 1 e S8. 
0. Papierspäne: Makulatur, beschriebeneund 1tc 9. 2 Sck. 
bedruckte. 
10. Alte Fischernetze, altes Tauwerk und alte 1 c 10. 
  
Stricke; gezupfte Charpie. 
  
  
  
11.Sonstige Abfälle, soweit sie nicht wie die und b1. 01L . 10 fl. 
Rohstoffe, von welchen sie herstammen, 2 Sck. 
zu behandeln sind. 
2. Baumwolle und Baumwollenwaaren. 
12.Baumwolle, rohe. 2 à 112..114 dBll. 
13.— „kardätschte, gekämmte, gefärbte. 2 à 113.Sck. 
14.Baumwollwatte. 2 b 14. 15 Fss. u. Kst. 
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*) Insofern bei verpackten nach dem Nettogewicht anzuschreibenden Waaren nur das Bruttogewicht bekannt ist, die Tara auch nicht 
zollamtlich festgestellt wird, ist das Nettogewicht unter Zugrundelegung der in dieser Spalte (bez. dem Zolltarif) angegebenen Tarasätze zu 
berechnen. — Es bedeutet: Fss. in Fässern, Kst. in Kisten, Kb. in Körben, Bll. in Ballen, Sck. in Säcken.
	        
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