Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

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Provinz Hessen-Nassau. VII. Herzogthum Anhalt. 
7. Die Lehr= und Erziehungs-Anstalt des Dr. Vie. Das Erziehungs- und Unterrichts-Institut des 
tor zu Friedrichsdorf bei Homburg. Prof. Dr. Brinckmaier zu Ballenstedt. 
II. Königreich Sachsen. VIII. Färstenthum Schwarzburg- 
1. Die Real-Abtheilung der Lehr= und Erzieh- Rudolstadt. 
ungs-Anstalt von Böhme zu Dresden, 1Die Erziehungs-Anstalt des Dr. Johannes 
2.. Lehr= und Erziehungs-Anstalt des Barop zu Keilhau. 
Dr. Jordan (früher Dr. Krause) da- 
selbst, IX. Freie und Hansestadt Lübeck. 
3. das Lehrinstitut des Dr. Th. Schlemm (frü- #Die Realschule des Dr. G. A. Reinmann 
her Käuffer) daselbst, (früher von Großheim) zu Liübeck. 
4. . Gelinek-Körner'sche Real-Institut des 
Dr. Körner daselbst. X. Freie Hanse stadt Bremen. 
4 Die Lehranstalt von C. W. Debbe zu Bremen. 
III. Königreich Württemberg. 
Die höhere Handelsschule zu Stuttgart. XlI. Freie und Hansestadt Hamburg. 
IV. Großherzogthum Badben. 1. Die Schule des Dr. T. A. Bieber zu Hamburg, 
hberzogthum Baden 1 12. DP.r. H. Bock (früher Dr. J. 
Die Privatanstalt von Bender zu Weinheim 
(verbunden mit der höheren Bürgerschule G. Ficcher) daselbst, 
13. der Gebrüder F. und W. Elitza 
daselbst). daselbst, 
V. Großherzogthum Hessen. f4. é", des Dr. Wichard Lange daselbst, 
Die Handeleschule des Dr. Nägler zu Offenbach. 15. von F. L. Nirruheim daselbst, 
i - 5 oler zu Offenbach 16. des Dr. M. Otto daselbst, 
VI. Herzogthum Braunschweig. 7. israelitische Stiflungsschule daselbst, 
1. Die Privat· Lehranstalt des Dr. Günther 8. -Talmub-Tora-Schule daselbst, 
zu Braunschweig, 9. - NRealschule der reformirten Gemeinde 
2. - Jalobson-Schule zu Seesen. daselbst. 
  
D. Lehranstalten, deren Berechtigung zur Ausstellung wissenschaftlicher Befähigungs- 
zeugnisse von der Erfüllung besonders festgestellter Bedingungen abhängig ist. 
I. Königreich Preußen. Provinz Brandenburg. 
Provinz Östpreußen. 2. Die Gewerbeschule zu Potsdam. 
#1. Die Gewerbeschulee zu Königsberg i. Ostpr.) schule 1I 
") Die unter Nr. 1, 1, 2 4 und 5 aufgeführten Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse denjenigen ihrer Schüler 
ausstellen, welche nach Absolvirung der ersten theoretischen Klasse die Reise für die Fachklasse erworben haben.
	        
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