Provinz Schleswig-Holstein. Rheinprovinz.
3. Die Kaiserliche Marineschule zu Kiel.) ##5. Die Gewerbeschule zu Saarbrücken. o)
II. Königreich Sachsen.
Die höhere Gewerbeschule zu Chemnitz.)
Provinz Westfalen.
f4. Die Gewerbeschule zu Bochum. 5)
Berlin, den 19. April 1882.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Bosse.
Bekanntmachung.
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten veröffentlicht, welchen
provisorisch gestattet worden ist, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für
den einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen.
Diese Anstalten dürfen solche Zeugnisse nur denjenigen ihrer Schüler ertheilen, welche
eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart
eines Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben.
Verzeichniß.
I. Königreich Preußen. 6. die le Landwirthschaftsschule zu Flensburg,
a. Deffentliche Lehranstalten. 77. - Herford,
#a01. Die Landwirthschaftsschule zu Bitburg, — 8. - OD Hildesheim,
f#2. — Brieg, 19. -- -VLiegnitz,
3. - Cleve, 10. - Lüdinghausen,
4. Oü Dahme, +111. - -Marienburg i.
5. - Eldena, Westpr.,
1!) Diese Anstalt darf denjenigen jungen Leuten Befähigungszeugnisse ausstellen, welche die Kadetten-Eintritts-
prüsung bestanden haben. Bei letzterer bildet das Latein einen obligatorischen Prüfungsgegenstand.
0) Die unter Nr. 1, 2, 4 und 5 aufgeführten Anstalten dürfen Besähigungszeugnisse denjenigen ihrer Schüler
ausstellen. welche nach Absolvirung der ersten theoretischen Klasse die Reise für die Fachklasse erworben haben.
) Diese Anstalt ist befugt, denjenigen ihrer Schüler Befähigungszeugnisse zu ertheilen, welche in einer von
einem Insecransal Kommissar abgebaltenen Schlußprüfung dargethan haben, daß sie den ersten (1 ½ jährigen) und
zweiten (1 jährigen) Kursus der Anstalt durchgemacht und sich das Lehrpensum genügend angeeignet haben.
4) Die mit einem J bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.