Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

Provinz Schleswig-Holstein. Rheinprovinz. 
3. Die Kaiserliche Marineschule zu Kiel.) ##5. Die Gewerbeschule zu Saarbrücken. o) 
II. Königreich Sachsen. 
Die höhere Gewerbeschule zu Chemnitz.) 
Provinz Westfalen. 
f4. Die Gewerbeschule zu Bochum. 5) 
Berlin, den 19. April 1882. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Bosse. 
Bekanntmachung. 
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten veröffentlicht, welchen 
provisorisch gestattet worden ist, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen. 
Diese Anstalten dürfen solche Zeugnisse nur denjenigen ihrer Schüler ertheilen, welche 
eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart 
eines Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben. 
Verzeichniß. 
I. Königreich Preußen. 6. die le Landwirthschaftsschule zu Flensburg, 
a. Deffentliche Lehranstalten. 77. - Herford, 
#a01. Die Landwirthschaftsschule zu Bitburg, — 8. - OD Hildesheim, 
f#2. — Brieg, 19. -- -VLiegnitz, 
3. - Cleve, 10. - Lüdinghausen, 
4. Oü Dahme, +111. - -Marienburg i. 
5. - Eldena, Westpr., 
1!) Diese Anstalt darf denjenigen jungen Leuten Befähigungszeugnisse ausstellen, welche die Kadetten-Eintritts- 
prüsung bestanden haben. Bei letzterer bildet das Latein einen obligatorischen Prüfungsgegenstand. 
0) Die unter Nr. 1, 2, 4 und 5 aufgeführten Anstalten dürfen Besähigungszeugnisse denjenigen ihrer Schüler 
ausstellen. welche nach Absolvirung der ersten theoretischen Klasse die Reise für die Fachklasse erworben haben. 
) Diese Anstalt ist befugt, denjenigen ihrer Schüler Befähigungszeugnisse zu ertheilen, welche in einer von 
einem Insecransal Kommissar abgebaltenen Schlußprüfung dargethan haben, daß sie den ersten (1 ½ jährigen) und 
zweiten (1 jährigen) Kursus der Anstalt durchgemacht und sich das Lehrpensum genügend angeeignet haben. 
4) Die mit einem J bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
	        
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