Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

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Nummer . . . . .. ** 
Rönigreich Württemberg. 
(Wappen.) 
Staatsangehörigkeitsausweis. 
(Ausschließlich zur Benußung innerhalb des deutschen Reichsgebiets gültig.) 
Dem (Namen, Stand und Wohno.tth)))# ,...... 
qcborcnam...W.....·.... 1 .zu.............. 
wird bescheinigt, daß derselbe und zwar durch es (Abstammung, Naturalisation u. s. w.) die Eigen- 
schaft als Württemberger besitzt. 
.......... den...M.... 
Königlich Württembergisches Oberamt. 
(L. S.) Anterschrift.) 
Versugnng des Steuerkolleginms, belreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebãnde- und Gewerbe· 
stener auf die ersten 4 Monate bes Etalsjahrs 1883 /84. 
Vom 11. April 1883. 
Nach der Verfügung des K. Finanzministeriums vom 15. März 1883 (Reg. Blatt 
S. 14) ist die für das Etatsjahr 1. April 1882 bis letzten März 1883 verwilligte direkte 
Steuer aus Grundeigenthum und Gefällen, sowie aus Gebäuden und Gewerben mit 
—. 8 723 315 bis zum 31. Juli 1883, somit auf die ersten 4 Monate des Etats- 
jahres 1883/84 fortzuerheben. 
Hienach haben, für das ganze Jahr berechnet, beizutragen: 
das Grundeigenthum und die Gefälle, und zwar 
a) das Grundeigenthum .... .4723063.-«- 
li)dieGefälle........ . 2066--6 
-—J·4725129«M 
dicGebäude........ ......1999093-K 
dieGewerbe...... .. ..1999093«.4 
;.8723315.-4
	        
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