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und des Maschinen-Ingenieurfachs am Polytechnikum zu erstehenden mathematisch-natur-
wissenschaftlichen Vorprüfung, nach Rücksprache mit den Ministerien der auswärtigen
Angelegenheiten und des Innern und im Einverständnisse mit denselben, unter Aufhebung
der Verfügung vom 23. Juni 1876, betreffend die an der polhtechnischen Schule in
Stuttgart abzuhaltende mathematisch-naturwissenschaftliche Vorprüfung für Ingenieure
(Reg. Blatt S. 192 ff.), sowie der denselben Gegenstand betreffenden Verfügung vom
28. Mai 1878 (Reg. Blatt S. 124), hiemit Nachstehendes verfügt:
S. 1.
Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist vor dem 1. Juni des Prüfungsjahres
bei der Direktion des K. Polytechnikums in Stuttgart einzureichen.
Für die Zulassung zur Prüfung haben die Bewerber die durch die Erstehung der
Abiturientenprüfung von einem württembergischen Realgymnasium oder von einer voll-
ständigen (zehnklassigen) württembergischen Realanstalt erhaltene Berechtigung zum Ein-
tritt in die Maschinenbaufachschule des Polytechnikums nachzuweisen, oder, falls sie ihre
Studienlaufbahn in anderer Weise gemacht haben, über den Besitz derjenigen Kenntnisse,
welche für die genügende Erstehung einer solchen Abiturientenprüfung verlangt werden,
auf sonstigem Wege sich auszuweisen. Außerdem haben dieselben über wenigstens ein-
jähriges Studium an einer technischen Hochschule und über die Führung während des-
selben, oder über die sonstige Art der wissenschaftlichen Ausbildung und über die Führung
während der Zeit derselben Nachweis zu geben.
Ueber die Zulassung entscheidet die Prüfungskommission.
S. 2.
Die Prüfung findet je in der zweiten Hälfte des Monats Juli statt.
Hat zu derselben nur ein einziger zulassungsfähiger Kandidat sich gemeldet, so kann
dieser auf die Prüfung des nächsten Jahres verwiesen werden.
Die Prüfung wird von den betreffenden Lehrern des Polytechnikums unter Mit-
wirkung eines Kommissärs der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des
Innern, welche in der Absendung eines solchen unter einander wechseln, vorgenommen.
Vorstand der Prüfungskommission ist abwechselnd der jeweilige Vorstand der Fach-
schule für das Ingenieurwesen und der der Fachschule für den Maschinenban.