Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

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und des Maschinen-Ingenieurfachs am Polytechnikum zu erstehenden mathematisch-natur- 
wissenschaftlichen Vorprüfung, nach Rücksprache mit den Ministerien der auswärtigen 
Angelegenheiten und des Innern und im Einverständnisse mit denselben, unter Aufhebung 
der Verfügung vom 23. Juni 1876, betreffend die an der polhtechnischen Schule in 
Stuttgart abzuhaltende mathematisch-naturwissenschaftliche Vorprüfung für Ingenieure 
(Reg. Blatt S. 192 ff.), sowie der denselben Gegenstand betreffenden Verfügung vom 
28. Mai 1878 (Reg. Blatt S. 124), hiemit Nachstehendes verfügt: 
S. 1. 
Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist vor dem 1. Juni des Prüfungsjahres 
bei der Direktion des K. Polytechnikums in Stuttgart einzureichen. 
Für die Zulassung zur Prüfung haben die Bewerber die durch die Erstehung der 
Abiturientenprüfung von einem württembergischen Realgymnasium oder von einer voll- 
ständigen (zehnklassigen) württembergischen Realanstalt erhaltene Berechtigung zum Ein- 
tritt in die Maschinenbaufachschule des Polytechnikums nachzuweisen, oder, falls sie ihre 
Studienlaufbahn in anderer Weise gemacht haben, über den Besitz derjenigen Kenntnisse, 
welche für die genügende Erstehung einer solchen Abiturientenprüfung verlangt werden, 
auf sonstigem Wege sich auszuweisen. Außerdem haben dieselben über wenigstens ein- 
jähriges Studium an einer technischen Hochschule und über die Führung während des- 
selben, oder über die sonstige Art der wissenschaftlichen Ausbildung und über die Führung 
während der Zeit derselben Nachweis zu geben. 
Ueber die Zulassung entscheidet die Prüfungskommission. 
S. 2. 
Die Prüfung findet je in der zweiten Hälfte des Monats Juli statt. 
Hat zu derselben nur ein einziger zulassungsfähiger Kandidat sich gemeldet, so kann 
dieser auf die Prüfung des nächsten Jahres verwiesen werden. 
Die Prüfung wird von den betreffenden Lehrern des Polytechnikums unter Mit- 
wirkung eines Kommissärs der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des 
Innern, welche in der Absendung eines solchen unter einander wechseln, vorgenommen. 
Vorstand der Prüfungskommission ist abwechselnd der jeweilige Vorstand der Fach- 
schule für das Ingenieurwesen und der der Fachschule für den Maschinenban.
	        
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