Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1886. (63)

357 
S. 1. 
Der Gemeinde Degerloch wird die Erhebung einer örtlichen Verbrauchsabgabe von 
Bier mit fünfundsechzig Pfennig für einhundert Liter bis zum 31. März 1887 gestattet. 
g. 2. 
Soweit die örtliche Verbrauchsabgabe von Bier nach Art. 21 Abs. 2 des Gesetzes 
vom 23. Juli 1877 von dem im Gemeindebezirk Degerloch zur Biererzeugung verwende- 
ten Malz zu erheben ist, wird der Betrag der von einhundert Kilogramm ungeschrotenen 
Malzes für die Gemeinde zu erhebenden Steuer auf zwei Mark fünfzig Pfennig fest- 
gesetzt. 
Unsere Ministerien des Innern und der Finanzen sind mit der Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Nizza, den 15. November 1886. 
Karl. 
Mittnacht. Renner. Faber. Hölder. Steinheil. Sarwey. 
bekanntmachung des Justizministeriums, 
betreffend den photographischen Sachverständigenverein für württemberg, Baden und hessen. 
Vom 20. November 1886. 
Im Vollmachtsnamen Seiner Majestät des Königs haben Seine König- 
liche Hoheit der Prinz Wilhelm von Württemberg am 19. November d. J. 
den vormaligen Hauptlehrer an dem K. Polytechnikum und an der K. Kunstschule in 
Stuttgart, Professor Dr. v. Lübke, nachdem derselbe aus dem württembergischen Staats- 
dienst ausgeschieden ist, der Funktion als Mitglied des nach dem Reichsgesetz vom 
10. Jannar 1876 gebildeten photographischen Sachverständigenvereins für Württemberg, 
Baden und Hessen enthoben und an seiner Stelle den Professor Dr. Lemcke an der 
K. Kunstschule in Stuttgart zum Mitglied und stellvertretenden Vorsitzenden dieses 
Vereins, sodann an Stelle des verstorbenen Zeichners Julius Schnorr in Stuttgart
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.