Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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Die Königlich Bayerische Regierung verpflichtet sich ein Postulat für den Bau der 
Bahnstrecke Hergatz zur Bayerisch-Württembergischen Grenze an den im Herbst laufenden 
Jahres zusammentretenden ordentlichen Landtag zu bringen und nach Verabschiedung des 
betreffenden Dotationsgesetzes gleichzeitig mit Württemberg in den Bau genannter Bahn- 
strecke einzutreten. Vorerst sollen beiderseitig die Detailprojekte (Art. 3 des Staatsver- 
trags) für die Verbindungsbahn Hergatz-Wangen hergestellt und zur gegenseitigen Ge- 
nehmigung ausgewechselt werden. 
3) Bei der im Eingang des Art. 15 des Staatsvertrags getroffenen Festsetzung, wo- 
nach die in diesem Artikel enthaltene Vereinbarung vom Zeitpunkte der Eröffnung der 
Verbindungsbahn Leutkirch-Memmingen an in Wirksamkeit treten soll, ist von der Vor- 
aussetzung ausgegangen, daß der Eröffnungstermin der Verbindungsbahn Wangen-Hergatz 
nicht länger als sechs Monate hinter dem Eröffnungstermin der Verbindungsbahn Leut- 
kirch-Memmingen zurückbleiben werde. 
4) Es soll nicht ausgeschlossen sein, daß in den Stationen Nördlingen, Hergatz und 
Memmingen der Württembergischen und in der Station Crailsheim der Bayerischen 
Verwaltung ein auf das wirkliche Bedürfniß beschränkter Naum zum Aufbewahren von 
Heiz= und Schmiermaterialien überlassen werde. 
5) Jede Verwaltung hat das Recht, jederzeit eine gemeinsame Besichtigung derjenigen 
Bahnstrecken zu verlangen, auf welchen sie den Fahrdienst für die andere Verwaltung 
leistet. Bedenken über den Zustand der fremden Bahnstrecke wird jede Verwaltung der 
andern unverzüglich mittheilen. 
6) Die von Ulm nach Bayern gehenden Güterzüge können an das Bayerische Zug- 
personal ohne Ausscheidung der Wagen nach Linien und Stationen übergeben werden. 
7) In der Vornahme von Banten auf den bisherigen Wechselbahnhöfen soll die 
Eigenthumsverwaltung schon von jetzt an freie Hand haben. 
München, den 10. Febrnar 1887. 
Geez.) (gez.) 
Frhr. v. Soden, Frhr. v. Crailsheim, 
K. Württemb. Staatsrath und Gesandter K. Bayer. Staateminister des K. Hauses 
am K. Bayer. Hofe. und des Aeußern.
	        
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