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2) für die Genehmigung von Aenderungen solcher Anlagen oder des Betriebs der-
selben (das. §. 25) und für Fristungen in den Fällen des §. 49 Abs. 3—5 der
Gewerbeordnug 3 bis 100.%
3) für die Verlängerung der Frssti in den Fällen des g. 0 Abs. 1 und 2. 3 bis 25%
s. auch Dampfkessel, Verfahren in Gewerbesachen und Wasserwerke.
Nr. 3. Apotheken:
1) für die persönliche Konzession zur Errichtung einer Apotheke. 100 bis 600%
2) für die Erlaubniß zur Errichtung einer Filialapothekk 10 bis 20%
3) für die Erlaubniß zur Uebertragung einer dinglichen Apothekeberechtigung auf
ein anderes Haus . . 50 bis 100 . 4
4) für die Erlaubniß zur Verlegung einer nit wis * errichteten
Apotheke 23ß5 bis 150%
5) für die Kognition über die Verpachtung einer Apotheke. .10 bis 25%
6) bei der Abweisung des Gesuchs in den Fällen der Ziffer 2—5 die Hälfte
der betreffenden Sportel, Höchstbetrag 100%
Nr. 4. Approbationsschein:
für dessen Ausstellung an einen Arzt, Zahnarzt, Thierarzt, Apotheker 3.
Nr. 5. Arzueimischungen (Patentarzneien, Spezialitäten, ärztliche Geheimmittel):
für den Bescheid des Medizinalkollegiums an einen Apotheker in Bezug auf den
Verkauf einer von ihm nicht selbst gefertigten Arzneimischung
1) wenn diese nur auf Grund ärztlicher Anordnung abgegeben werden darf
1 bis 50 4
2) wenn die Abgabe auch ohne ärztliche Anordnung gestattet wird 3 bis 100%
Aufführungen s. Schaustellungen.
Aufgebotsdispensation s. Eheschließung.
Aufgebotsverfahren s. Verschollene und Zahlungssperre.
Nr. 6. Aufnahme von Urkunden:
I) über die Intercession einer Frauensperson s. Verträge Ziff. 5;
2) vollstreckbarer Urkunden (Neichscivilprozeßordnung §. 702 Ziff. 5) durch einen
Amtsrichter (Ausführungsgesetz vom 18. Angust 1879 Art. 29, Reg. Blatt S. 184)
3 bis 15%/