Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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c) zur Errichtung eines Frucht- oder Wochenmarktes, ohne Rücksicht auf die Zahl 
der einzelnen Märkte, auf jedes Jahr der verwilligten Dauer je 3 bis 5.4 
d) zur Errichtung der vorgenannten (a#c) Märkte ohne Zeitgrenze, ohne Abzug 
einer früher bezahlten Sportel:: der 20 fache Betrag der Jahressportel; 
e) zur bleibenden Verlegung von Märkten irgend welcher Art: 
der Betrag der anzusetzenden Errichtungssportel für ein Jahr; 
2) bei der Genehmigung des Verkaufs geistiger Getränke auf einem Markte 
(Gewerbeordnung §. 67 Abs. 2) s. Wirthschaften; 
3)) bei der Abweisung oder Zurückziehung eines Gesuchs in den Fällen der Ziff. 1 
6 2 bis 10.4 
Markscheiderprüfung s. Prüfungen. "“ 
Nr. 52. Minderjährigkeitsdispensation. 
1) für die Gewährunng ......... 40bis3200«,-4 
3) bei der Abweisung eines Gesuch- ...... ..·10bi54()»4 
Zu vergleichen auch Eheschließung. 
Mobiliarfeuerversicherung s. Feuerversicherungsverträge. 
Mühlenwasserwerke s. Wasserwerke und Anlagen, gewerbliche. 
Musikaufführungen s. Schaustellungen. 
Nr. 33. Namensänderung: 
1) für die Gewährung des Gesuchs, den Familiennamen ändern zu dürfen, 5 bis 50/% 
2) für die Gewährung des Gesuchs einer Gemeinde um Aenderung ihres Namens 
— 
3) bei Abweisung oder Zurückziehung eines solchen Gesuchs (Ziff. 1 und 2) 
·« «» , 3 bis 25 
Naturalisationsurkunde s. Staatsangehörigkeit. « 
Nr. 54. Notare, immatrikulirte: 
1) für die Bestellung eines solhen 30 4 
2) bei der Abweisung eines hierauf gerichteten Gesuchs bis zur Hälfte dieses Betrags. 
Nr. 55. Orden: 
1) für die Erlaubniß, einen fremden Orden tragen zu dürfen, 60 bis 120.4 
2) für die Einweisung in die Militärverdienstordenspension, von deren Jahresbetrag 
25 vom Hundert.
	        
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