Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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„Für den Bau einer Zweigbahn von Schramberg nach Schiltach wird 
aus verfügbaren Mitteln der Restverwaltung ein Betrag von 190 000 Mart 
bestimmt. · 
Zur Deckung des weiteren Aufwandes nach Art. 1 und 2 sind Staatsanlehen 
bis zum Betrag von 2 760 000 Mark — zwei Millionen siebenhundert und 
sechzigtausend Mark — unter möglichst günstigen Bedingungen aufzunehmen.“ 
Stuttgart, den 5. November 1887. 
Mittnacht. Renner. Faber. Steinheil. Sarwey. Schmid. 
  
gekanntmachung 
des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten. 
betreffend die Konzessionsertheilung zum Bau und Betrieb einer Dampfstraßenbahn 
von Ravensburg nach Weingarten. 
Vom 15. November 18987. 
Nachdem zu Folge Höchster Eutschließung Seiner Königlichen Majestät vom 
15. November 1887 der Lokalbahn-Aktiengesellschaft in München in Gemäßheit des 
Artikels 6 des Gesetzes vom 18. April 1813, betreffend den Bau von Eisenbahnen, die 
Konzession zum Bau und Betrieb einer Dampfstraßenbahn für den öffentlichen Personen- 
und Güterverkehr zwischen Ravensburg und Weingarten ertheilt worden ist, so wird die 
Konzessionsurkunde nachstehend zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 15. November 1887. 
Mittnacht. 
Konzessionsurkunde 
für eine 
Dampfstraßenbahn von Ravensburg nach Weingarten. 
Der Lokalbahn-Aktiengesellschaft in München wird in Gemäßheit der Höchsten Ent- 
schließung Seiner Königlichen Majestät vom 15. November 1887 auf Grund des 
Artikels 6 des Gesetzes vom 18. April 1813, betreffend den Bau von Gisenbahnen, die
	        
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