Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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— 
Brämientarif 
für 
die Versicherungsanstalt der Württembergischen BVaugewerks-Verufsgenos#nschaft. 
  
(efahrenklasse 
des 
berufsgenossenschaftlichen Gesfahrentarifs. 
Lohnprozente, 
welche als Prämic 
zu entrichten sind. 
Betrag der 
für jede angefangene 
albe Mark 
des in Betracht 
skommenden Lohnes 
zu entrichtenden 
  
Gefahrenklasse 1. 
Bildhauer, Stubenbohner, Ofensetzer, Tapetenankleber 
Gefahrenklasse II. 
Baulackirer, Bauanstreicher, Baumaler, Stuckateure, Asphaltirer 
und Steinsezer, Kunft##und Dekorationomaler bei Bauten 
Gefahrenklasse III. 
Bauglaser ohne Moloren, Einrichter von Gas= und Wasseranlagen, 
Wegearbeiter 
Gefahrenklasse IV. 
Steinmetzen, Betriebe für Bauunternehmung und Bauumerhaltung, 
Maurer, Zimmerer, einschließlich Mühlenbau= und Schiffs- 
bau in Holz, Gypser, Tüncher, Verputzer, Weißbinder, Bau- 
Schreiner (-Tischler), Einseter, Schlosser und Anuschläger, 
Anbringung und Abnahme von Wetterrouleaus (Marquisen 
und Zalonsien) , 
Gefahrenklasse V. 
Bauklempner . 
Gefahrenklasse VI. 
Betriebe für Blitzableiter-Anbringung,-Abnahme, -Verlegung und 
Reparatur, Bauglaser mit Motoren, Dachdecker, Kanal-, 
Strom= und Deich-Arbeiter. . 
Gefahrenklasse VII. 
Brunnenmacher 
  
Pfennig. 
 
	        
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