Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1888. (65)

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4) Anderweitige im Zimmer befindliche Gebrauchsgegenstände, Möbel u. s. w. 
werden mit der mehrfach genannten Sublimat- oder Karbolsäurelösung ab— 
gescheuert. Auch Ledersachen sind mit diesen Flüssigkeiten zu desinfiziren. Bei 
geeigneten Objekten, namentlich polirten Möbeln, Bildern rc. kann an die Stelle 
dieses Verfahrens das Abreiben mit Brod (Ziffer 6) oder mit reinen Lappen 
treten. Brod und Lappen müssen unmittelbar darauf verbrannt werden. Eß- 
und Trinkgeschirre, ebenso metallene Gebrauchsgegenstände werden mit Karbol- 
säurelösung unter reichlichem Nachspülen von heißem Wasser gereinigt, oder in 
siedendem Wasser ausgekocht. 
5) Fußböden, Thüren, Fensterrahmen 2c. werden mit Karbolsäure= oder Sublimat- 
lösung oder mit Kalilange abgeschenert (vergl. §. 9 und unten Ziff. 6). 
6) Zur Desinfektion der Wände des Zimmers, sowohl tapezirter als mit Anstrich 
versehener, dient entweder das Abreiben mit Brod oder die Entwicklung schwefliger 
Sänure, letzteres jedoch nur, wenn die in Ziffer 3 genannten Gegenstände einer 
Desinfektion mit heißen Wasserdämpfen nicht unterworfen werden können und 
deßhalb für dieselben eine andere Art der Desinfektion nöthig ist (Ziffer 3 Abs. 4). 
Im ersteren Falle muß der Fußboden 2rc. (Ziffer 5) mit Karbolsäure oder 
Sublimat aufgewaschen sein; solangeer mit der Desinfektionsflüssigkeit noch befeuchtet 
ist, werden die Wände mit frischem Brod kräftig und trocken abgerieben. Die ab- 
fallenden Brodkrummen sind sorgfältig zu sammeln und alsbald auf dem Herdfeuer 
zu verbrennen. Nach Abschluß dieser Desinfektion ist der Boden mit reinem Wasser 
aufzuwaschen und das Zimmer mindestens 12 Stunden lang gründlich zu lüften. 
Im zweiten Falle kaun man zum Abscheuern des Bodens u. s. w. (Ziffer 5) 
sich der Kalilauge bedienen. Solange der Boden vom Scheuern noch feucht ist, 
werden sodann Stangenschwefel oder Schwefelschnitten in dem Zimmer ver- 
brannt, nachdem dasselbe verschlossen und etwaige größere Löcher und NRitzen an 
Fenstern oder Thüren wohl verstopft sind. 
Auf 1 ohm Zimmerraum sind 15 g Schwefel zu nehmen. 
Wird Stangenschwefel verwendet, so ist derselbe in eisernen Gefäßen auf- 
zustellen. Schwefelschnitten sind an Drähten aufzuhängen und ist in diesem Fall 
der Fußboden durch Unterstellen von großen Gefäßen mit Wasser, Eisenblechen 
u. s. w. vor Anbrennen zu schützen.
	        
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