Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1888. (65)

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Bekanntmachung 
eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über 
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt find. 
  
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, welche sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 Th. 1 der Wehrordnung 
vom 28. September 1875 im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst befinden. 
Verzeichniß 
der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die 
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung ersorderlich ist. 
a. Gymnasten. 
I. Königreich Preußen. 11. das Gymnasium zu DL##ck, 
Provinz Ostpreußen. 12. - - Memiel, 
1. Das Gymnasium zu Allenstein, 13. v Rastenburg, 
2. "D Barienstein, 14.4 - Rössel, 
3. — - -Braunsberg, 15. — . Ullsit, 
4. - „Gunmbinnen, 16.4 "O Wehlau. 
5. - - -Hohenstein, I . 
6.- - - Jnäerburgsperbunden mit Provinz Westpreußen. 
dem Real-Gymnasium daselbst), 17. Das Gymnasium zu Conitz, 
7. . Allstädtische Gymnasium zu Königsberg 18. " Caulm, 
i. Ostpr., 19. .Königliche Gymnasium zu Danzig, 
8. . Friedrichs-Kollegium daselbst, 20 .Sitdiische „ daselbst, 
9. „Kneiphöfische Gymnasium daselbst, 21. - Gymnasium zu Elbing, 
10. . Wilhelms-Gymnasium daselbst, 22. - Graudenz,
	        
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