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steriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten vom
18. Juli 1888. 307 und vom 27. Dezember 1888. 465.
Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs des
deutschen Zollgebiets mit dem Auslande vom 20. Juli 1879. Bekanntmachung der Mini-
sterien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, des In-
nern und der Finanzen vom 20. Dezember 1888. 379.
s. auch Unfallversicherung.
Viehseuchen. Viehtransport nach den Nordseehäfen. Verfügung des Ministeriums des Innern
vom 9. Jannar 1888. 12 und vom 13. Oktober 1888. 327.
Umlage zur Bestreitung der Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getötete oder
vor Ausführung dieser Anordnung gefallene Thiere sowie zur Bestreitung der Entschä-
digung für an Milzbrand gefallene Thiere. Verfügung des Ministeriums des Innern
vom 5. März 1888. 104.
Maßregeln zur Bekämpfung der Maul= und Klauenseuche. Verfügung deo Ministeriums
des Innern vom 27. Juli 1888. 309.
Viehtransport s. Viehseuchen.
Vorprüfung s. Prüfungen.
W.
Waagen s. Aichwesen.
Waarenverkehrr. Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz, die Statistik des Waarenverkehrs
des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande betreffend, vom 20. Juli 1879. Bekannt-
machung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrs-
anstalten, des Junern und der Finanzen vom 20. Dezember 1888. 379.
Waldburg von. Bekanntmachung der Ministerien der Justiz und des Innern, betreffend einen
von den Mitgliedern des fürstlichen Hauses von Waldburg abgeschlossenen Familienvertrag
vom 19. September 1888. 323.
Wehrordnung und
Wehrpflicht s. Militärwesen.
Weinbau. Oertlicher Aussichts= und Ueberwachungsdienst bei der Reblauskrankheit. Verfügung des
Ministeriums des Innern vom 5. April 1888. 152.
Württembergischer Kunstverein s. Juristische Persönlichkeit.
3.
Zellengefängniß in Heilbronn s. Strafgefangenc.
Zellerstift in Nagold s. Juristische Persönlichkeit.
Zollwesen. Neue Redaktion mehrerer Zoll= und Reichssteuerregulative. Bekanntmachung des
Finanzministeriums vom 25. August 1888. 321.