Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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d) Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in in dem Willen des 
betreffenden Militärpflichtigen lag, so treten die unter a bis c erwähnten Folgen nicht ein. 
* 
. 2 
Die Vorzumerkenden sind Militärfflichtige älterer Jahrgänge, welche vor der Abschlußnummer des- 
jenigen Aushebungsbezirks stehen, in welchem sie geloost haben. 
Unter sich rangiren die Vorzumerkenden nach Jahrgängen — ältester Jahrgang voran — 
und Loosnummern. Die Einrangirung Verzogener findet nach dem Werth ihrer Loosnummern im 
Verhältniß zu den Abschlußnummern statt.“) 
a) Die Loosung der Militärpflichtigen findet in ihrem ersten Militärpflichtiahre statt. An der- 
selben nehmen — abgesehen von den unter Ziffer 7 vorgesehenen Ausnahmen — alle in der 
alphabetischen Liste des laufenden Jahrgangs geführten Militärpflichtigen des Aushebungs- 
bezirks, soweit sie bei der Musterung erschienen waren oder entschuldigt gefehlt haben, theil. 
b) Die bei der Loosung gezogene Nummer verbleibt dem Inhaber während der Dauer seiner 
Militärpflicht. 
J) Abschlußuummer heißt diejenige Loosnummer, deren Inhaber in einem Aushebungsbezirk in 
der regelmäßigen durch die Aufeinanderfolge der Loosnummern bestimmten Reihenfolge zu- 
letzt ausgehoben ist (siehe Ziffer 14). 
Diese regelmäßige Reihenfolge wird dadurch nicht unterbrochen, daß Militärpflichtige durch 
die Ersatzkommission vorläufig von der Aushebung zurückgestellt werden. 
4) Ist zur Aufbringung des einem Aushebungsbezirk auferlegten Nekrutenantheils auf die Ueber- 
sähligen früherer Jahrgänge ifer 2e) zurückgegangen, so gilt die bei der Loosung des. 
laufenden Jahres gezogene höchste Nummer zugleich als Abschlußnummer ohne Rücksicht darauf, 
ob zwischen dem zuletzt Ausgehobenen des laufenden Jahrgangs und der höchsten Loosnummer 
sich noch einzelne von der Aushebung zurückgestellte Militärpflichtige befinden oder nicht. In 
solchem Falle wird ferner die Abschlußnummer der betreffenden früheren Jahrgänge entsprechend 
hinaufgerückt. 
e.) Alle vor der Abschlußnummer ihres Jahrgangs stehenbleibende Militärpflichtige werden im 
nächsten Jahre Vorzumerkende (Ziffer 4). 
#. Der Termin, an welchem die Loosung stattfinden soll, wird öffentlich bekannt gemacht. Dieselbe 
findet in Gegenwart der verstärkten Ersatzkommission statt, nachdem das Musterungsgeschäft im 
ganzen Aushebungsbezirk beendigt ist. 4 
Jedem Militärpflichtigen ist das persönliche Erscheinen überlassen. Für die nicht Erschienenen 
wird durch ein Mitglied der Ersatzkommission geloost. 
.Von der Loosung sind auszuschließen: 
. die zum einjährig- freiwilligen Dienst Berechtigten, 
. die von den Truppen-(Marine-btheilen angenommenen Freiwilligen (einschließlich Forst- 
lehrlinge), 
3. die vorweg Einzustellenden. 
4. die dauernd Unwürdigen (§. 31 D. Str. G.). 
Für die Richtigkeit des Loosens ist der Ciwvilvorsitzende der Ersatzkommission vorzugsweise ver- 
antwortlich. 
vr 
*i- 
*) Beispiel: Ein Vorzumerkender beiiz, in dem Musterungsbezirk A, woselbst die Abschlußnummer seines 
ahrgangs 25 . ist, die Loosnummer 4400 Derselbe ver icht in den Misteemngsbeze P woselbst die Abschluß- 
nummer desselben Jahrgangs „400“ beträgt Er wird dermach im Verhältniß 9 400, N = 300, mit- 
hin hinter dem Vorzumerkenden einzuranglren sein, welcher im Mrkerbalineh,d B. 12 Loosmummer „500“ besitt.
	        
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