Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1890. (67)

42 
II. Elsaß-Lothringen. 
1. Das Gymnasium zu Altkirch (bisher Progymnasium, B. a. VI. 1 des Verzeichnisses vom 26. Junie 
d. Is., Centralblatt S. 369). 
2. ..Gaymnasium zu Buchsweiler (verbunden mit einer Real-Abtheilung) A. a. XXVI. 1 a. a. O.). 
*3. .-Lyzeum zu Colmar (verbunden mit einer Real-Abtheilung) (früher: verbunden mit Real- 
klassen, A. a. XXVI. 2 a. a. O.). 
4. - Lyzeum zu Straßburg im Elsaß (früher: verbunden mit einer Real-Gymnasial-Abtheilung) 
(A. a. XXVI. 12 a. a. O.). 
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten Klasse zur 
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung ersorderlich ist. 
a. Progymnasien. 
Königreich Preußen. 
Provinz Hessen-Nassau. « 
Das Progymnasium zu Limburg a. d. Lahn (verbunden mit dem Real-Progymnasium daselbst). 
Anmerk. Anerkennung mit rückwirkender Kraft bis zum Ostertermin 1889. 
b. Realschulen. 
Elsaß-Lothringen. 
1Die Real-Abtheilung des Lyzeums zu Colmar (früher: die Nealklassen des Lyzeums zu Colmar, 
B. b. X. 1 des Verzeichnisses vom 26. Juni d. Is., Centralblatt S. 369). 
c. Real-Progymnasien. 
I. Königreich Preußen. 
Provinz Hessen-Nassau. 
Das Real-Progymnasium zu Limburg a. d. Lahn (verbunden mit dem Progymnasium daselbst). (Ver- 
zeichniß vom 26. Juni d. Is., Centralblatt S. 369, B. c. I. 68). 
II. Freie und Hausestadt Hamburg. 
Das Real-Progymnasium („Hansaschule“) zu Bergedorf. 
Anmerk. Anerkennung mit rückwirkender Kraft zu Gunsten derjenigen Schüler, welche 
die zu Ostern 1889 an der Anstalt abgehaltene Entlassungsprüfung bestanden haben. 
*) Gymnasium mit der Befugniß, gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den ein- 
jährig-freiwilligen Militärdienst auch seinen von der Theilnahme am Unterricht in der griechischen Sprache dis- 
pensirten Schülern zu ertheilen, insofern letztere an dem für jenen Unterricht cingeführten Ersatzunterricht regelmäßig 
theilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund einer besonderen Prüfung cin 
Zeugniß des Lehrerkollegiums über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
1) Die mit einem 1 bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.