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unter verfassungsmäßiger Mitwirkung Unseres Finanzministeriums ein neues Staatsaulehen
in dem hiezu erforderlichen Betrag unter möglichst günstigen Bedingungen
aufzunehmen.
Art. 9.
Der Zolldiener-Alimentirungsfonds wird mit seinem gesamten Vermögensbestande
vom I. April 1891 der Unterstützungskasse für die niederen Diener der Steuerverwaltung
einverleibt, welche die Verpflichtungen des Zolldiener-Alimentirungsfonds im vollen
Umfang zu übernehmen hat.
Art. 10.
Die Stellen der in Kap. 118 Eisenbahnen Tit. 10 lit. b neben den Eisenbahnsekretären
aufgeführten:
Bahnhofverwalter II. Klasse (Tit. 18), Güterverwalter, Bahnhofkassiere, Güterkassiere,
Materialverwalter (Tit. 22),
Buchhalter der Hauptmagazins= und Montirungsverwaltung (Tit. 12 lit. a und b),
Werkstättebuchhalter (Tit. 27),
sowie eines Buchhalters der Bodenseedampfschiffahrts-Verwaltung (Kap. 121 Tit. 4 lit. h);
desgleichen die in Kap. 118 Tit. 12 lit. c aufgeführte Stelle eines Vorstands der
Inventarverwaltung,
werden in Eisenbahnsekretärsstellen umgewandelt.
Art. 11.
Aus dem Vermögen der Restverwaltung werden zu außerordentlichen Staatsausgaben
bestimmt:
dem Finanzdepartement in Vertretung des allgemeinen Hochbaufonds:
zu Herstellung eines neuen Justizgebändes und eines neuen Gefängnisses in Ulm,
zweite NHltttttteee . .... 500 000 ;
zu Erweiterung des amtsgerichtlichen Gefängnisses in Ravensburg 58000 J4,;
zu Herstellung eines Dienstwohngebäudes für den Strafanstaltsvorstand und für einen
Oberaufseher an dem Landesgefängniß in RottenburtgE— 48000 4;
zu Herstellung eines Zellenbaues an der Strafanstalt für weibliche Gefangene in
Gotteszell... 1220000;