Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1891. (68)

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unter  verfassungsmäßiger  Mitwirkung  Unseres  Finanzministeriums  ein  neues  Staatsaulehen

  in  dem  hiezu  erforderlichen  Betrag  unter  möglichst  günstigen  Bedingungen
aufzunehmen.
Art.  9.

Der  Zolldiener-Alimentirungsfonds  wird  mit  seinem  gesamten  Vermögensbestande
vom  I.  April  1891  der  Unterstützungskasse  für  die  niederen  Diener  der  Steuerverwaltung
einverleibt,  welche  die  Verpflichtungen  des  Zolldiener-Alimentirungsfonds  im  vollen
Umfang  zu  übernehmen  hat.

Art.  10.
Die  Stellen  der  in  Kap.  118  Eisenbahnen  Tit.  10  lit.  b  neben  den  Eisenbahnsekretären
  aufgeführten:
Bahnhofverwalter  II.  Klasse  (Tit.  18),  Güterverwalter,  Bahnhofkassiere,  Güterkassiere,
Materialverwalter  (Tit.  22),
Buchhalter  der  Hauptmagazins=  und  Montirungsverwaltung  (Tit.  12  lit.  a  und  b),
Werkstättebuchhalter  (Tit.  27),
sowie  eines  Buchhalters  der  Bodenseedampfschiffahrts-Verwaltung  (Kap.  121  Tit.  4  lit.  h);
desgleichen  die  in  Kap.  118  Tit.  12  lit.  c  aufgeführte  Stelle  eines  Vorstands  der
Inventarverwaltung,
werden  in  Eisenbahnsekretärsstellen  umgewandelt.

Art.  11.

Aus  dem  Vermögen  der  Restverwaltung  werden  zu  außerordentlichen  Staatsausgaben
  bestimmt:

dem  Finanzdepartement  in  Vertretung  des  allgemeinen  Hochbaufonds:

zu  Herstellung  eines  neuen  Justizgebändes  und  eines  neuen  Gefängnisses  in  Ulm,
zweite  NHltttttteee  .  ....  500  000  ;
zu  Erweiterung  des  amtsgerichtlichen  Gefängnisses  in  Ravensburg  58000  J4,;
zu  Herstellung  eines  Dienstwohngebäudes  für  den  Strafanstaltsvorstand  und  für  einen
Oberaufseher  an  dem  Landesgefängniß  in  RottenburtgE—  48000  4;
zu  Herstellung  eines  Zellenbaues  an  der  Strafanstalt  für  weibliche  Gefangene  in
Gotteszell...  1220000;