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dem Departement des Kirchen- und Schulwesens:
für einen Staatsbeitrag zu den Kosten der Erbauung der sogenannten Friedenskirche
in Stuttgartt 60000 4;
für die Fortführung des Inventors der vaterländischen Kunst- und Alterthumsdenkmale
25 000 4:
dem Finanzdepartement:
für einen Staatsbeitrag zu Errichtung eines Theaterdekorationsmagazins in den oberen
K. Anlagen zu Stuttgart.. 1095000 4
der ständischen Kasse:
zu Herstellung eines Gedenkzeichens an das fünfundzwanzigjährige Regierungsjubiläum
Seiner Majestät des Könis .. . 1580000 ;
Gegenwärtiges Gesetz ist durch Unser Finangminiferium zu vollziehen.
Gegeben Stuttgart, den 7. Juni 1891.
Karl.
Mittnacht. Faber. Steinheil. Sarwey. Schmid.