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2) auf gedruckten Visitenkarten die Anfangsbuchstaben üblicher Formeln zur Er-
läuterung des Zwecks der Uebersendung der Karte handschriftlich anzugeben;
3) auf der Drucksache selbst den Ort, den Tag der Absendung, die Namensunter-
schrift oder Firmazeichnung, sowie den Stand des Absenders handschriftlich
oder auf mechanischem Wege anzugeben oder abzuändern;
4) den Correcturbogen das Manuseript beizufügen und in denselben Aenderungen
und Zusätze zu machen, welche die Correctur, die Form und den Druck betreffen,
solche Zusätze auch in Ermangelung des Raumes auf besonderen Zetteln anzubringen;
5) Druckfehler zu berichtigen;
6) gewisse Stellen des gedruckten Textes zu durchstreichen, um dieselben unleserlich
zu machen;
7) einzelne Stellen des Inhalts, auf welche die Aufmerksamkeit gelenkt werden
soll, durch Striche kenntlich zu machen;
8) bei Preislisten, Börsenzetteln und Handelscircularen die Preise, sowie den
Namen des Reisenden und den Tag seiner Durchreise handschriftlich oder auf
mechanischem Wege einzutragen oder abzuändern;
9) in den Anzeigen über die Abfahrt von Schiffen den Tag der Abfahrt hand-
schriftlich anzugeben;
10) bei Quittungskarten die durch das Invaliditäts= und Altersversicherungsgesetz
vom 22. Juni 1889 zugelassenen Eintragungen handschriftlich oder auf mechani-
schem Wege vorzunehmen, die Beitrags= und die Doppelmarken aufzukleben
und die aufgeklebten Marken zu entwerthen oder zu vernichten;
11) in die Sendungen mit Büchern, Musikalien, Zeitschriften, Landkarten und
Bildern eine Widmung handschriftlich einzutragen, auch diesen Sendungen eine
auf den Preis der übersandten Gegenstände bezügliche Rechnung beizufügen
und letztere mit solchen handschriftlichen Zusätzen zu versehen, welche den Inhalt
der Sendung betreffen und nicht die Eigenschaft einer besonderen, mit diesem
in keiner Beziehung stehenden Mittheilung haben;
12) bei Bücherzetteln (offenen gedruckten Bestellungen auf Bücher, Zeitschriften,
Bilder und Musikalien) die bestellten oder angebotenen Werke auf der Rückseite
handschriftlich zu bezeichnen und den Vordruck ganz oder theilweise zu durch-
streichen oder zu unterstreichen;