Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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meinden oder Amtskörperschaften ob, welchen die von der Versicherungsanstalt bezahlten 
Vergütungen zufließen. 
Stuttgart, den 1. Februar 1892. 
Schmid. 
Verfügung des Finanzministeriums, 
betreffend die Errichtung von Grenzsteuerämtern. Vom 26. Januar 1892. 
# Infolge der Betriebseröffnung der Eisenbahn von Nagold nach Altensteig sind mit 
Wirkung vom 1. Februar l. J. an zur Kontrollirung der Ein-, Aus= und Durchfuhr 
derjenigen Gegenstände, welche im Verkehr mit andern Bundesstaaten einer inneren 
Steuer oder einer Uebergangssteuer unterliegen, an den Stationen Nohrdorf, Ebhausen, 
Berneck und Altensteig Grenzsteuerämter errichtet worden. 
Stuttgart, den 26. Januar 1892. 
Riecke. 
tekanntmachung des Finanzministeriums, 
betreffend Ursprungszeugnisse für die aus meistbegünstigten Länderu eingehenden Waren. 
Vom 1. Februar 1892. 
Nachstehend werden die vom Bundesrath in der Sitzung vom 30. Jannar d. J. ge- 
nehmigten, im Centralblatt für das Deutsche Reich von 1892 S. 71 veröffentlichten 
Bestimmungen betreffend Ursprungszeugnisse für die aus meistbegünstigten Ländern ein- 
gehenden Waren zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 1. Februar 1892. 
Riecke. 
Bestimmungen, 
betreffend Ursprungszeugnisse für die aus meistbegünstigten Ländern eingehenden Waren. 
1. Die 
in der Anlage A zu dem Handels= und Zollvertrage zwischen dem Deutschen Neich und Oesterreich= 
Ungarn vom 6. Dezember 1891n, 
in dem Tarif A zu dem Handels-, Zoll= und Schiffahrtsvertrage zwischen dem Deutschen Reich 
und Italien vom gleichen Tage,
	        
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