Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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11. Fahrt frei für ein abzweigendes Gleis: 
bei Tage: " bei Dunkelheit: 
3r 
l 
l 
Zwei (beziehungsweise die beiden oberen) 
Signalarme schräg rechts nach oben gestellt (unter 
einem Winkel von etwa 45 Grad). 
    
Grünes Licht der beiden (beziehungsweise 
B der beiden oberen) Signallaternen. 
12. Fahrt frei für ein anderes abzweigendes Gleis: 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
    
  
  
  
Alle drei Signalarme schräg rechts nach oben Grünes sLicht der drei Signallaternen. 
gestellt (unter einem Winkel von etwa 45 Grad). 
Die Signale 7 bis 12 dienen als Einfahrtssignale, Ausfahrtssignale, Blocksignale, sowie 
innerhalb der Stationen zur Deckung einzelner Gleise oder Gleisbezirke und auf freier Bahn zur 
Deckung von Abzweigungen, Drehbrücken und sonstigen Gefahrpunkten.
	        
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