Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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11.  Fahrt  frei  für  ein  abzweigendes  Gleis:
bei  Tage:  "  bei  Dunkelheit:

3r
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Zwei  (beziehungsweise  die  beiden  oberen)
Signalarme  schräg  rechts  nach  oben  gestellt  (unter
einem  Winkel  von  etwa  45  Grad).

   

Grünes  Licht  der  beiden  (beziehungsweise
B  der  beiden  oberen)  Signallaternen.
12.  Fahrt  frei  für  ein  anderes  abzweigendes  Gleis:

bei  Tage:  bei  Dunkelheit:

   

 

 

 

Alle  drei  Signalarme  schräg  rechts  nach  oben  Grünes  sLicht  der  drei  Signallaternen.
gestellt  (unter  einem  Winkel  von  etwa  45  Grad).

Die  Signale  7  bis  12  dienen  als  Einfahrtssignale,  Ausfahrtssignale,  Blocksignale,  sowie
innerhalb  der  Stationen  zur  Deckung  einzelner  Gleise  oder  Gleisbezirke  und  auf  freier  Bahn  zur
Deckung  von  Abzweigungen,  Drehbrücken  und  sonstigen  Gefahrpunkten.