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Nicht zur Führung eines Arbeitsbuches verpflichtet sind Arbeiter unter 21 Jahren,
soferne sie in Folge der Jahrgebung oder kraft besonderer gesetzlicher Vorschriften als
volljährig gelten, also insbesondere verheirathete oder verwittwete Frauen.
Bezüglich der zur Zeit noch mit einer Arbeitskarte versehenen Kinder siehe 8. 21
dieser Verfügung.
Zu den gewerblichen Arbeitern im Sinne der Gewerbeordnung sind unter anderen
nicht zu rechnen und deshalb zur Führung eines Arbeitsbuches nicht verpflichtet:
1) Kinder, welche bei ihren Eltern und für diese und zwar nicht auf Grund eines
Arbeitsvertrages mit gewerblichen Arbeiten beschäftigt sind;
2) Personen, welche im Gesindedienstverhältnisse stehen;
3) die mit gewöhnlichen auch außerhalb des Gewerbes vorkommenden Arbeiten be-
schäftigten Taglöhner und Handarbeiter;
Personen, welche nach der Auffassung der Behörde vermöge der Artihrer Be-
schäf tigung eines Arbeitsbuches nicht bedürfen, ist die Ausstellung eines solchen,
wenn sie beantragt wird, nicht zu verweigern.
8. 11.
Die Kosten der Anschaffung der Arbeitsbücher haben die Gemeinden zu tragen.
Den Ortspolizeibehörden ist freigestellt, von wem sie die Formulare zu den von ihnen
auszustellenden Arbeitsbüchern beziehen wollen. Diese Formulare müssen sowohl nach
Format und Druck als namentlich auch nach der Beschaffenheit des Papiers den von dem
Reichskanzler auf Grund des Gesetzes vom 1. Juni 1891 (§. 110 Abs. 2 der Gewerbeordnung)
getroffenen Bestimmungen, wie sie aus dem jeder Gemeinde zugestellten Muster-Exemplar
ersichtlich sind, genau entsprechen und für die Eintragungen der Arbeitgeber mindestens die
gleiche Seitenzahl (24) wie das Musterexemplar enthalten. Arbeitsbücher mit größerer
Seitenzahl sind zulässig, doch müssen die Angaben der Seitenzahl, sowie die Vordrucke
für die Eintragungen und deren Nummerirung bis zur letzten Seite fortlaufen. Das
Einheften von leeren Blättern ist nicht gestattet.
Zur Ausstellung von Arbeitsbüchern für männliche Arbeiter sind Formulare mit
blauem Umschlag, zur Ausstellung von Arbeitsbüchern für weibliche Arbeiter sind Formulare
mit braunem Umschlag zu verwenden.