Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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M 3. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 14. Februar 1893. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Unfallversicherung der Regiestraßenbauarbeiter der 
Kommunalverbände. Vom 27. Jannar 1893. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die 
Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den cvangelischen Verein in Schorndorf. Vom 1. Februar 1893.— 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die Verlegung des 
Mutterhauses der Kongregation der barmherzigen Schwestern des Sct. Vincenz von Paula. Vom 4. Februar 1893. — 
Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die Errichtung einer Stipendien- 
stiftung für Schüler der K. Kunstschule in Stuttgart. Vom 1. Februar 1893. — Bekanntmachung des Mini- 
steriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Plauck- 
stifung in Stuttgart. Vom 4. Februar 1893. — Verfügung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung 
eines Grenzsteueramts. Vom 27. Jannar 1893. 
  
bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
bekreffend die Unfallversicherung der Regiestraßenbauarbeiter der Kommnnalverbände. 
Vom 27. Januar 1893. 
Durch Entschließung des Ministeriums des Innern vom heutigen Tage ist die 
Amtskörperschaft Tuttlingen gemäß §. 4 Ziffer 3 des Bauunfallversicherungs- 
gesetzes vom 11. Juli 1887 als befähigt erklärt und ermächtigt worden, die Unfallver- 
sicherung der von ihr bei Regiestraßenbauarbeiten beschäftigten Personen vom 1. März 1893 
ab auf eigene Rechnung zu übernehmen. 
Stuttgart, den 27. Jannar 1893. 
Schmid.
	        
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