Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1893. (70)

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Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den evangelischen Verein in Schorndorf. 
Vom 1. Februar 1893. 
Seine Königliche Majestät haben am 31. Januar d. Is. allergnädigst 
geruht, dem evangelischen Verein in Schorndorf die juristische Perfön= 
lichkeit auf Grund der vorgelegten Statuten vorbehältlich der Rechte Dritter zu verleihen. 
Stuttgart, den 1. Februar 1893. 
Schmid. 
Lekanntmachung der Ministerien des Innern und des tirchen- und Schulwesens, 
betreffend die Verlegung des Mukterhauses der Kongregation der barmherzigen Schwestern des 
Stt. Vincenz von Panla. Vom 4. Februar 1893. 
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge Allerhöchster Entschließung 
vom 31. Jannar d. Is. die von dem Bischof von Rottenburg beantragte Abänderung des 
§. 3 der Statuten des Ordens der barmherzigen Schwestern des Set. Vincenz von Paula 
dahin, daß der Orden ein Mutterhaus zu Untermarchthal, Oberamts Ehingen, an Stelle 
des Mutterhauses in Gmünd, zugleich als seine Bildungsanstalt, besitzen soll, gnädigst 
zu genehmigen geruht haben, wird dies unter Beziehung auf die Bekanntmachung der 
Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens vom 30. März 1855, be- 
treffend die Zulassung des Ordens der barmherzigen Schwestern im Königreich (Reg.- 
Blatt S. 77), zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 4. Februar 1893. 
Schmid. Sarwoy. 
Bekannktmachung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, 
betreffend die Errichtung einer Stipendienstiftung für Schüler der K. Kunstschule in Stultgart. 
Vom 1. Februar 1893. 
Vermöge Allerhöchster Entschließung vom 31. v. Mts. haben Seine Königliche 
Majestät der unter dem Namen „Stipendienstiftung für Landschafts- 
maler“ errichteten Stipendienstiftung für Schüler der K. Kunstschule in Stuttgart
	        
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