Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

IIl. bei sehr unebenem Gelände: 
d0,75 VF 460,00075 F, 
wobei der Flächeninhalt F und die Fehlergrenze d in Ouadratmetern zu nehmen sind. 
Die aus diesen Formeln sich ergebenden Fehlergrenzen sind in der Tabelle Beil. II. 
zusammengestellt. 
Diese Fehlergrenzen gelten ohne Rücksicht darauf, ob die einzelnen Ermittlungen auf 
rechnerischem oder auf graphischem Wege gemacht wurden. 
Hiebei ist vorausgesetzt, daß bei graphischer Berechnung der Flächen ein entsprechend 
großer Maßstab, d. h. nicht unter 1:1250, zur Verwendung kommt. Muß aber aus 
irgend welchen Gründen die graphische Berechnung auf Flurkarten im Maßstab 1: 2500 
gemacht werden, so ist das 1 1/e fache der obigen Fehlergrenzen noch zulässig. 
3) Fehlergrenzen bei Nivellements. 
Bei der Revision einer nivellirten Linie von n Kilometer Länge darf die Abweichung 
gegenüber den Höhen-Angaben in der zu prüfenden Arbeit höchstens betragen: 
4 18 W Millimeter 
oder abgerundet 
auf Längen 
17 
von 
bis zu 
50 
100 
200 
300 
400 
600 
800 
1000 
1200 
2000 
3000 
4000 
5000 
7000 
10000 
20000 
319 
50 Meter einschließlich 
100 
200 
300 
400 
600 
800 
1000 
1200 
2000 
3000 
4000 
5000 
7000 
10000 
20000 
30000 
4 mm,. 
7 
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