Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1897. (74)

M 186. 
Regierungsblatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Dienstag, den 10. August 1897. 
Inhalt: 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Persönllchret an den katho- 
lischen Gesellenverein in Biberach. Vom 27. Juli 1897. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und 
des #rtoswesens, betreffend eine Aenderung des Verie eichnisses der Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen. 
Vom 29. Juli . etfiBunq des Mintsteriums es Innern, betreffend das Verbot des Feilbietens von 
Schweinen im 18 iehen om 31. 897. — Bekanntmachung des Finanzministeriums, betreffend den 
Boranschagz der sämmtlichen Stom Zull 1, und -Einnahmen für die Finanzperiode 1. April 189799. Vom 
  
  
HBekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Verleihung der juristischen persönlichkeit an den katholischen Geselleuverein in Hiberach. 
Vom 27. Juli 1897. 
Seine Königliche Majestät haben am 20. Juli d. Js. allergnädigst geruht, 
dem katholischen Gesellenverein Biberach die juristische Persönlichkeit auf Grund 
der vorgelegten Statuten vorbehältlich der Rechte Dritter zu verleihen. 
Stuttgart, den 27. Juli 1897. 
Pischek. 
Hekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend rine Aenderung des Verzeichnisses der Tivilvorsitzenden der Ersatzkommissionen. 
Vom 29. Juli 1897. 
Unter Hinweis auf die Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens 
vom 4. Juli 1890 (Reg. Blatt S. 171) und die Bekanntmachungen vom 17. Februar
	        
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