Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1897. (74)

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M 9. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Dienstag, den 18. Mai 1897. 
  
Inhalt: 
Gesetz, betreffend die Beschaffung von Geldmitteln für den Eisenbahndan Plowie für außerordentliche Bedürfnisse 
der Verkehrsanstalten-Verwaltung in der Finanzperiode 1897/99. 14 Mai 1897. — Verfügung des 
Fanzmiisteriunss, betreffend den Spielkartenstempel. Vom 29. urem 
  
Grset, 
betreffend die Heschaffung von Geldmitteln für den Eisenbahnbau, sowie für außerordentliche 
Hedürfnisse der Verkehrsanstalten-Verwaltung in der Finanzperiode 1897/99. 
Vom 12. Mai 1897. 
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Art. 1. 
Es werden bestimmt: 
1) für die Güterbahn von Untertürkheim nach Kornwestheim, dritte und letzte 
Nate 1350 000 ¼¾, 
2) für die Eisenbahn! von rriih bis zur ** gegen 
Lindau, zweite Rate . .....1600 000kxfä 
Zusammen ..3150000.-4
	        
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