Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1898. (75)

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Aul. C. 
Bekanntmachung. 
Hiedurch mache ich bekannt, daß über den Antrag auf Errichtung einer Zwangsinnung für 
das Handwerk im Bezirk der Gemeinde (n) 
in einer am 
den ten 18 Mittags Uhr 
auf dem Rathhaus zu Zimmer Nro unter meiner Leitung 
stattfindenden Versammlung verhandell und abgestimmt werden wird. 
Ich fordere hiedurch alle Landwerker, welche im Bezirk der Gemeinde (n) das 
Handwerk betreiben (und der Regel nach Gesellen und Lehrlinge 
halten), zur Theilnahme an dieser Versammlung auf. 
Der Kommissar:
	        
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