gabe bezichungsweisc Richtigstellung der mangelhaft
übergebenen Rechnung erfolgender Bezahlung
cin Abzug von 10 Prozent, wenn der Taxbetrag der
vierteljährlichen Rechnung 75 J. übersteigt. Dei rechtzcitiger
Bezahlung ein Abzug von 15 Drozent statt.
Bei Licferung von Ilincralwassern und Araneistoffen
in verschlossener Originalpuckung (§. 11
Abs. 4) findcet ein Abzug nicht statt.