Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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oder  der  in  den  Fällen  der  Ziff.  13  an  deren  Stelle  tretenden  Gebühr  für  die  Mir
waltung  angerechnet  werden:  tü

a)  Versäumnißgebühr  d.  h.  Entschädigung  für  den  durch  die  Abn

vom  Wohnort  einschließlich  des  Reisens  veranlaßten  besonderen  Zeitaufw  efende

and  un

Diät  d.  h.  Vergütung  der  auswärts  erforderlichen  Zebrung.  für  iede  Stum

der  nothwendigen  Abwesenheit  von  Haus  tun

bis  zum  Höchstbetrag  von  15

für  einen  vollen  Tag  bis  zu  24  Stunden;
b)  Ersatz  der  Reiseauslagen:

a)  wenn  und  soweit  Eisenbahn,  Dampfboot  oder  Post  zur  Reise  benützt

werde

1.

können,  die  Auslagen  an  Fahrgebühr  II.  Klasse  bei  Eisenbahnen,  1
bei  Dampfbooten,  Fahrtaxe  der  Post;  außerdem  als  Entschädigung
sämmtliche  Nebenauslagen  die  halbe  Taxe  für  einen  Platz  in  II.  Klasse“
gewöhnlichen  Eisenbahnzugs,  für  einen  Platz  in  I.  Klasse  eines  Dampf##
und  die  halbe  Taxe  für  einen  Platz  bei  der  Post,  fbooe
6)  soweit  die  Benützung  der  Eisenbahn,  des  Dampfboots  oder  der  Po
möglich  ist,  für  jeden  zurückgelegten  Kilometer  40  Pfennig,  wobei  Bru  chthe.
eines  Kilometers  als  volle  Kilometer  angerechnet  werden  dürfen.  be-*7:



st  nie

Wenn  die  Verrichtungsgebühr  beziehungsweise  die  Gebühr  für  die  Mü
(Ziff.  13  lit.  b)  den  Betrag  von  10  übersteigt,  so  wird  die  Gebühr  lit.  a
Mehrbetrag,  jedoch  nicht  unter  den  Betrag  von  12  gekürzt.

15.  Die  ärztliche  Praxis  ausübenden  Mitglieder  des  Medizinalkollegiums  erhal:.
bei  Verrichtungen  außerhalb  ihres  Wohnorts  außer  der  etwaigen  Gebühr  für  d  a  rn
schäft  (Verrichtungsgebühr  oder  in  den  Fällen  der  Ziff.  13  Gebühr  für  die  M  V.
waltung):  eu

a)  Diäten  und  Reisekosten  nach  den  Bestimmungen  des  Diätenregulativ  8

23.  Juni  1873  (Reg.  Blatt  S.  269),  ve

b)  für  entgehenden  Erwerb  auf  einen  vollen  Tag  (volle  8  bis  24  Stunden)

für  weniger  als  8  und  mehr  als  2  Stunden

hewaltur

10
6

Dieselben  Bezüge  kommen  den  Oberamtsärzten  zu  bei  Verrichungen  auherhal.
Oberamtsbezirks,  für  welchen  sie  angestellt  sind.  «