Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

327

 

 

 

 

 

F  —  —  —  —  —
sende  Der  Pfändungsbeschluß  ist  zuzustellen:  Bemerkungen.
t.

III.  dem  Kriegsministerium.  Bei  Pfändung  des  Diensteinkommens
sämmtlicher  übrigen  unter  den  Nummern
  Al  und  II  nicht  inbegriffenen
Offiziere  und  Beamten  der  Militärverwaltung.


B.  Betreffs  der  Pension  u.  s.  w.  beziehenden
  Offiziere  und  Beamten:
derjenigen  Behörde,  auf  deren  An-  Bei  Pfändung  der  Pension  und  des
weisung  die  nebenstehend  aufgeführ=  sonstigen  aus  Reichs-Militärfonds
ten  Personen  ihre  Pensions=  r2c.  Ge-  fließenden  Einkommens:
bührnisse  empfangen,  d.  i.  1
alsdem  Kriegsministerium.  1.  der  sämmtlichen  mit  Pension  zur  Disposition
  gestellten  Offiziere  und  oberen
1  ilitärbeamten;
2.]  der  sämmtlichen  auf  Wartegeld  gesetzten
oberen  Beamten  der  Militärverwaltung;
3.  der  sämmtlichen  mit  Pension  gänzlich
bverabschiedeten  Offiziere  und  oberen
Beamten  der  Militärverwaltung;
D#?der  Militär-Intendantur  des  Armee-  der  sämmtlichen  auf  Wartegeld  gesetzten
korps  (Korps-Intendantur),  in  dessen  oodermit  Pension  gänzlich  verabschiedeten
Bereiche  die  Betreffenden  wohnen.8)  unteren  Beamten  der  Militärverwaltung.

C.  Betreffs  der  Hinterbliebenen  von
Personen  des  Soldatenstandes  und
derjenigen  Behörde,  auf  deren  An-  Bei  Pfändung  des  aus  Militärfonds
weisung  die  nebenstehend  aufgeführten  fließenden  Einkommens  (Wittwen=  und
Personen  ihre  Pensions=  2c.  Gebühr-  Weaisenpension  aus  der  Königlich  sächsinisse
  empfangen,  d.  i.  schen  Militär-Wittwen=  und  Waaisenkasse,
  Wittwen-und  Waisengeld,  Unfallrenten,
  gesetzliche  Beihülfen)  der  Hinterbliebenen
  von

)dem  Kriegsministerium.  1.  Offizieren  und  oberen  Beamten  der
Militärverwaltung;

bo],  der  Militär-Intendantur  des  Armee-2.  Personen  des  Unteroffiziers=  und  Solkorps

  (Korps-Intendantur),  in  dessen  "/  datenstandes  sowie  von  unteren  Beam-Bereiche
  die  Betreffenden  wohnen.“)  ten  der  Militärverwaltung.

auf  die  außerhalb  Sachsens  wohnenden

  
  
   

1
sähhsichen
2)  Der

un

auf  alle

     
    

  

355  auf

     
 

*

  
 
   

(1.
von  Personen  des
auch  in  Ansehung  der

  
  
  

6)
außerhalb  rc.
65  Unter-   



Das  rc.  von

offiziers=  und