Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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2.

Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

Ausgegeben  Stuttgart,  Donnerstag  den  19.  Januar  1899.

Inan

Königliche  Verordnung,  betreffend  die  Einberufung  der  Ständeversammlung.  Vom  17.  Jannar  1899.

 

Königliche  Verordnung,
betreffend  die  Einberufung  der  Ständeversammlung.  Vom  17.  Januar  1899.

Wilhelm  II.,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nach  Anhörung  Unseres  Staatsministeriums  haben  Wir  beschlossen,  die  Ständeversammlung
  auf
Montag  den  23.  Jannar  d.  J.

zur  Eröffnung  des  Landtags  in  Unsere  Haupt=  und  Residenzstadt  Stuttgart  einzuberufen.
Wir  befehlen  demnach,  daß  die  Mitglieder  beider  Kammern  am  Montag  den
23.  Januar  d.  J.  sich  in  Stuttgart  einfinden  und  bei  dem  ständischen  Ausschuß  legitimiren.
Unser  Ministerium  des  Innern  ist  mit  der  Bekanntmachung  und  Vollziehung  dieser
Verordnung  beauftragt.

Gegeben  Stuttgart,  den  17.  Januar  1899.
Wilhelm.
Mittnacht.  Sarwey.  Schott  von  Schottenstein.  Pischek.  Breitling.  Zeyer.

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Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele).