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ob die Oeffnungen in der Schiffsschaale, die tiefer liegen als die Linie der größten
zulässigen Eintauchung, mit zweckentsprechendem Abschluß versehen und ob Nothausgänge
aus dem Kesselraum, aus der Maschinenkammer und aus den Kajüten
in genügender Zahl und in zweckentsprechender Einrichtung angebracht sind.
Bei wiederholter Untersuchung eines Schiffes ist namentlich auch auf etwaige Abnützung,
begonnene Zerstörung der einzelnen Theile durch Fäulniß oder Rostbildung,
sowie auf die Zweckmäßigkeit der vorgenommenen Aenderungen oder Ernenerungen
zu achten.
4. Bei Motorschiffen (Schiffen, welche mittels Petroleum-, Benzin-, Naphtaoder
dergleichen, auch Glektro-Motoren bewegt werden) außer den in Ziffer 1, beziehungsweise
Ziffer 2 vorgeschriebenen Feststellungen:
a) ob der Motor und der Treibapparat (Propeller) so beschaffen und angebracht
b
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sind, daß sie eine sichere Thätigkeit erwarten lassen, sowie ob die Motorkammer
bequem zugänglich ist, gut gelüftet werden kann und hiureichend Raum bietet,
damit die Bedienung des Apparates nicht behindert ist und derselbe in allen
Theilen leicht untersucht werden kann;
ob die nöthigen Vorsichtsmaßregeln gegen Feuersgefahr getroffen sind, insbesondere
ob die Behälter des Betriebsstoffes und die Nohrleitungen aus entsprechendem
Material genügend stark hergestellt und die Löthstellen hart gelöthet sind,
ob der Zufluß des Betriebsstoffes zum Motor auch vonaußerhalb der Motorkammer
abschließbar, ob eine Rohrleitung mit Oelpumpe vorhanden ist, um das
Arbeitsgefäß (Tank) aus dem außerhalb der Motorkammer gut geschützt und
leicht zugänglich anzubringenden Vorrathsgefäß mit dem Betriebsstoff zu füllen
und ob der Boden der Motorkammer mit einer zum Auffangen von Tropföl
geeigneten Blechverschalung versehen ist;
c) ob der Treibapparat so eingerichtet ist, daß rasch gestoppt und vom Vorwärtsin
Rückwärtsgang umgesteuert werden kann;
(1) ob für den Fall, daß Personen gewerbsmäßig befördert werden sollen, die erforderlichen
Sicherheitseinrichtungen vorhanden sind.
K. 3.
Bei der Untersuchung der Schiffsausrüstung ist zu prüfen, ob das Schiff mit