Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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Handelsregister. Berichtigung und Vervollständigung des Handelsregisters. Verfügung der Mini- 
sterien der Justiz und des Innern vom 15. Februar. 161. 
Handwerkskammern s. Gewerbe. 
Hauptagenten. Bestellung eines württembergischen Hauptagenten der Schweizerischen National- 
versicherungs-Gesellschaft in Basel. 643. 
Wechsel in der Person des württembergischen Vertreters der Lebensversicherungs- 
gesellschaft New-York in New-York. 769. 
Desgleichen der Allgemeinen Unfall= und Haftpflicht-Versicherungsaktiengesellschaft 
Zürich in Zürich. 840. 
Hausirer s. Wandergewerbesteuer 989. 
Heilbronn. Verbrauchsabgabe. 333. 
, Auflösung des Heilbronner Kirchenbauvereins. Verfügung des Ministeriums des 
Innern vom 15. Januar. 48. 
Heilquellen s. Wassergesetz. 923. 
Helfferich'sche Familienstiftung. Genehmigung der „Max und Josefine Helfferich'schen Familien= 
stiftung“ in Kirchheim u. T. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 
30. Oktober. 778. 
Hilfeleistung bei Waldbränden s. Waldfeuerlöschordnung. 535. 
Hilgartshausen (Straßenbau). 87. 
Hohenzollern'sche Kleinbahngesellschaft in Sigmaringen. Konzessionsertheilung zum Bau und 
Betrieb von Eisenbahnen von Cyach über Haigerloch nach Stetten bei Haigerloch und von 
Kleinengstingen nach Gammertingen. Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen 
Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, vom 8. Juni. 154. 
Ermächtigung zur Erwerbung des hiezu erforderlichen Grundeigenthums im Wege der 
Zwangsenteignung. Königliche Verordnung vom 22. Juni. 496. 
Hüttenwerke. Besteuerung der staatlichen Salinen und Hüttenwerke durch die Gemeinden und Amts- 
körperschaften. Gesetz vom 22. Juni. 499. 
  
Ingenieur. Verleihung des Rechts der Promotion zum Doktor-Ingenieur an die Königlich Technische 
Hochschule in Stuttgart. 151. 
Promotionsordnung hiefür. 645. 
Inhaberpapiere. Bekanntmachung des Verlusts von Inhaberpapieren nach §. 367 des Handels- 
gesetzbuchs. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 4. Januar. 20. 
Vollziehung der gesetzlichen Vorschriften über die Staatsschuldverschreibungen auf den 
Inhaber. Königliche Verordnung vom 26. Januar. 101. 
Invalidenversicherung. Vollzug der Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend die Befreiung 
von der Versicherungspflicht auf Grund des §. 6 Abs. 2 des Invalid sicher 
vom 24. Dezember 1899. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 10. Januar. 44. 
 
	        
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