Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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X  16.

Regierungsblatt

für  das

Königreich  Mürttemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart,  Montag  den  19.  März  1900.

 

Inhalt:
Königliche  Verordnung,  betreffend  die  Ermächtigung  der  Staatseisenbahnverwaltung  zur  Erwerbung  des  für  die
Erweiterung  des  Bahnhofs  Aalen  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteinnung.  Vom
28.  Februar  1900.  —  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  Vollziehung  des  Gesetzes  vom
28.  Januar  1899  über  Aenderungen  des  Landtagswahlgesetzes.  Vom  25.  Februar  1900.

 

Konigliche  Verordnung,
betreffeud  die  Ermächtigung  der  Staatseisenbahnverwaltung  zur  Erwerbung  des  für  die  Erweiterung
des  Bahnhofs  Aalen  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.
Vom  28.  Februar  1900.

Wilhelm  II.,  von  Gottes  Guaden  König  von  Württemberg.

Auf  Grund  des  Art.  2  des  Gesetzes  vom  20.  Dezember  1888,  betreffend  die  Zwangsenteignung
  von  Grundstücken  und  von  Rechten  an  Grundstücken  (Reg.  Blatt  S.  446),
verordnen  Wir  nach  Anhörung  Unseres  Staatsministeriums  wie  folgt:

Die  Staatseisenbahnverwaltung  wird  ermächtigt,  zum  Zweck  der  nach  Art.  5  Ziff.  9
des  Gesetzes  vom  27.  Mai  1899  (Reg.  Blatt  S.  329)  auszuführenden  Erweiterung  des
Bahnhofs  Aalen  diejenigen  Grundstücke  und  Rechte  an  Grundstücken  im  Wege  der
Zwangsenteignung  zu  erwerben,  welche  nach  dem  genehmigten  allgemeinen  Plau  für  das
gedachte  Unternehmen  erforderlich  sind.

Nach  diesem  Plan  handelt  es  sich  in  der  Hauptsache  darum,  die  Ein=  und  Ausfahrtsgleise
  zu  vermehren  und  zu  verlängern,  sowie  dieselben  zur  Gewinnung  von

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