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X 16.
Regierungsblatt
für das
Königreich Mürttemberg.
Ausgegeben Stuttgart, Montag den 19. März 1900.
Inhalt:
Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Staatseisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für die
Erweiterung des Bahnhofs Aalen erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteinnung. Vom
28. Februar 1900. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Vollziehung des Gesetzes vom
28. Januar 1899 über Aenderungen des Landtagswahlgesetzes. Vom 25. Februar 1900.
Konigliche Verordnung,
betreffeud die Ermächtigung der Staatseisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für die Erweiterung
des Bahnhofs Aalen erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung.
Vom 28. Februar 1900.
Wilhelm II., von Gottes Guaden König von Württemberg.
Auf Grund des Art. 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 1888, betreffend die Zwangsenteignung
von Grundstücken und von Rechten an Grundstücken (Reg. Blatt S. 446),
verordnen Wir nach Anhörung Unseres Staatsministeriums wie folgt:
Die Staatseisenbahnverwaltung wird ermächtigt, zum Zweck der nach Art. 5 Ziff. 9
des Gesetzes vom 27. Mai 1899 (Reg. Blatt S. 329) auszuführenden Erweiterung des
Bahnhofs Aalen diejenigen Grundstücke und Rechte an Grundstücken im Wege der
Zwangsenteignung zu erwerben, welche nach dem genehmigten allgemeinen Plau für das
gedachte Unternehmen erforderlich sind.
Nach diesem Plan handelt es sich in der Hauptsache darum, die Ein= und Ausfahrtsgleise
zu vermehren und zu verlängern, sowie dieselben zur Gewinnung von
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