Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

281 
Aulage D (zu 8. 8). 
Königreich Württemberg. 
Ergebniß 
der 
Pferde-Vormusterung im Musterungsbezirk (X) 
im Zahre 19 19. 
Bemerkungen. 
1. Zu Spalte 3. Als Fohlen im Sinne der Spalte 3 werden bei warmblütigen Schlägen die Pferde unter 4 Jahren, 
bei kaltblütigen Schlägen die Pferde unter 3 Jahren betrachtet. Soweit bei der Reichsviehzählung zwischen warm- 
und kaltblütigen Schlägen nicht unterschieden wird, was zur Zeit der Fall ist, sind unter Fohlen im Sinne der Spalte 3 
Pferde unter 4 Jahren zu verstehen. 
2. Bei der nach §. 8 Abs. 3 dem Oberamt zu übersendenden Uebersicht ist auf der Titelseite der Name des Oberamts- 
bezirkes vorzutragen und in den Spalten 1 und 2 statt „Oberamtsbezirk“ zu setzen: „Gemeinde“. 
Die Gemeinden sind in der Reihenfolge des Staatshandbuchs aufzuführen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.