Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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Anlage G (zu §. 24). 
Bestimmungen 
über die 
Beschaffenheit der zu militärischen Zwecken bestimmten Fahrzeuge und Geschirre 
nebst Zubehör. 
1. Die Fahrzeuge sollen vierrädrig und in Anbetracht der nothwendigen Lenkbarkeit nicht zu lang gebaut 
sein, möglichst nur 10, nicht über 14 Ctr. wiegen, ein kräftiges Untergestell mit Achsen von Stahl oder 
Eisen und mindestens 18 Ctr. Tragfähigkeit haben. Sie müssen ferner einen Langbaum besitzen, mit ab- 
nehmbarer Wagendeichsel, 2 Steuerketten oder 2 Aufhaltern von doppeltem Leder und einer Hinterbracke 
(Waage) versehen sein. Die Höhe der auf Nabe und Felgenkranz mit eisernen Reifen versehenen Vorder- 
räder soll nicht unter 80 cm, die der Hinterräder nicht unter 1 m und nicht über 1 m 60 cm, die Breite 
der Felgen nicht unter 5 und möglichst nicht über 8 cm betragen. Geleisebreite landesüblich. Hemmschuh 
oder andere Hemmvorrichtung nothwendig. 
Das Obergestell hat entweder aus einem festen Bretterkasten oder aus zwei Leitern mit Brett- 
füllung oder Korbgeflecht und einem Bretterboden zu bestehen, muß vorn und hinten geschlossen, mit 
Spriegeln (Reisen) zum Auflegen des Wagenplans (Blahe) sowie mit einem Verschlag oder Kasten zur 
Aufnahme des Wagenzubehörs unter dem Bocksitz für den Fahrer ausgestattet sein. Spannketten können 
mitgeliefert werden. Der innere Beladungsraum von der Spriegelwölbung bis zum Wagenboden soll 
mindestens 2,25 chm betragen. 
Die zweispännigen Geschirrzüge können nach Landessitte Kumt= oder Sielengeschirre — letztere mit 
Halskoppeln — sein. Sie müssen Zugstränge von Hanf oder Zugketten haben; ferner ist eine Kreuzleine 
von Hanf, Bandgurt oder Leder und ein Halfter nebst starkem, mit Zügeln versehenem Trensengebiß zum 
Einknebeln zu liefern. Sämmtliche Geschirrtheile müssen haltbar und in den Ledertheilen geschmeidig sein. 
3. An Wagenzubehör sind zu jedem Wagen zu liefern: 
1 Wagenplan (Blahe) möglichst von wasserdichtem Stoff mit 5 Spriegeln (Reifen) und Spannseil,) 
1 Wassereimer aus Holz oder Blech, 
t0 
*) Wagenplane (Blahen) nur für die Wagen des Train-Bataillons Nr. 13, Spriegel (Reifen) und Spannseil 
für sämmtliche Wagen. 6
	        
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