Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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Der Stadtgemeinde Heilbronn wird die Erhebung einer örtlichen Verbrauchs- 
abgabe von Fleisch mit sechs Mark für den Doppelzentner bis zum 31. März 
1905 gestattet. 
Unsere Ministerien des Innern und der Finanzen sind mit der Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 10. April 1900. 
Wilheln. 
Mittnacht. Schott von Schottenstein. Pischek. Breitling. Zeyer. 
Hekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die 
Verkehrsanstalten, 
betreffend den Rang der Gahnhof- und der Güterverwalter. Vom 14. April 1900. 
Seine Majestät der König haben am 21. März d. Is. allergnädigst geruht, 
denjenigen Bahnhofverwaltern (Vorständen von Bahnstationen II. Klasse) und Güterver- 
waltern (Vorständen der Güterstellen), welche eine Dienstprüfung erstanden haben, den 
Rang auf der 8. Stufe anzuweisen und zu verfügen, daß die Postmeister, Bahnhof- 
und Güterverwalter, welche keine höhere Dienstprüfung erstanden haben, innerhalb der 
8. Stufe den Rang nach den höher geprüften Beamten der Verkehrsanstalten dieser 
Stufe haben. 
Stuttgart, den 14. April 1900. 
Mittnacht. 
Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl für den Oberamtebezirk Ulm. 
Vom 21. April 1900. 
Nachdem der bisherige Abgeordnete für den Oberamtsbezirk Ulm gestorben ist, wird 
auf Allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Königs die Vornahme einer 
Neuwahl für den Oberamtsbezirk Ulm angeordnet und Nachstehendes verfügt:
	        
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