Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

337 
22. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Samstag den 5. Mai 1900. 
  
Inhalt: 
Verfügung sämmtlicher Ministerien, betressend die Vertrelung des Fiskus in Rechtsstreitigkeiten. Vom 20. März 1900. 
Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen, betreffend die Kosten der erstmaligen Anlegung 
der Stenerbücher. Vom 20. April 1900. 
  
Verfügung sämmtlicher Kinisterien, 
betrefsend die Vertretung des Fiskus in Rechtsstreitiglleiten. Vom 26. März 1900. 
Nachdem sich das Bedürfniß einer neuen Regelung der Vorschriften über die Ver- 
tretung des Fiskus in Rechtsstreitigkeiten des öffentlichen und des bürgerlichen Rechts 
gezeigt hat, wird hierüber mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des 
Königs Folgendes verfügt: 
Zur Vertretung des Fiskus in Rechtsstreitigkeiten des öffentlichen und des bürger- 
lichen Rechts mit Einschluß der Konkurssachen ist jedes Ministerium in den zu seinem 
Geschäftskreis gehörenden Rechtssachen berufen. Den einzelnen Ministerien ist jedoch 
vorbehalten, vermöge besonderer im Regierungsblatt bekannt zu gebender Verfügung ein- 
zelnen der ihnen untergeordneten Behörden oder Beamten je für bestimmte Rechtssachen 
oder Prozeßhandlungen das Recht und die Pflicht zur ausschließlichen Vertretung des 
Fiskus zu übertragen. 
Vermöge des erwähnten Vorbehalts werden hiemit zur ausschließlichen Vertretung 
des Fiskus berufen:
	        
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