Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

Regierungsblatt 
Königreich Württemberg. 
  
Austegeben Stuttgart, Smst den 2. Juni 1900. 
In 5 alt: 
Geset, betreffend die Beschaffung von Geldmitteln für außerordentliche Bedürfnisse der Staalseisenbahnverwalt- 
ung in dem Etatsjahr 1900. Vom 25. Mai 1 — Königliche Verordmung, betrefsend die Ermächtigung 
der Staatseisenbahnverwaltung zur orrtn de fürl pen Van einer Eisenbahn von Süßen nach Weißen- 
stein erforderlichen Grundeigenthums im Wege der Zwangsenteignung. Vom 25. Mai 1000. — Bekannt- 
nachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung eines Gewerbe 9 Vom 22. Mai 
0 2 Manntmachmg des Ministeriums des Innern, betreffend den Vollzug des innenschiffahrtsgeseges. 
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Gesetz, 
betreffend die Beschaffung von Geldmitteln für anßerordentliche Bedürfnise der Staatseisenbahn- 
verwallung in dem Etatsjahr 1900. Vom 25. Mai 1900. 
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Art. 1. 
Für die Vermehrung des Fahrbetriebsmaterials der Staatseisenbahnen werden 
7 820 000 Mark bestimmt. 
Art. 2. 
Von diesem Aufwand sind 1250 000 Mark unter den Ansgaben des Etats- 
kapitels 118 Titel 30 4 für 1899 zu verrechnen. Zur Deckung des weiter erforderlichen
	        
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