Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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neueren, insbesondere deutschen Geschichte oder eine französische Stilprobe, beziehungs- 
weise im Anschluß an die besonderen Studien der Studirenden ein wissenschaft- 
licher Aufsatz aus dem Gebiet der französischen Sprach= oder Litteraturgeschichte zu 
fertigen. 
Die Studirenden der realistischen Fächer sprachlich-geschichtlicher Richtung 
haben jedesmal eine französische und vom fünften Semester an auch eine englische 
Stilprobe, beziehungsweise frühestens vom sechsten Semester an im Anschluß an die 
besonderen Studien der Zöglinge einen wissenschaftlichen Aufsatz aus dem Gebiet der 
deutschen, französischen oder englischen Sprach= oder Litteraturgeschichte, die der mathe- 
matisch-naturwissenschaftlichen Richtung die Lösung von Aufgaben oder einen wissen- 
schaftlichen Aufsatz aus dem Kreise ihrer Fachstudien zu liefern. 
Am Schlusse desjenigen Semesters, nach dessen Ablauf ein Zögling sich einer Staats- 
prüfung unterzieht, hat derselbe an der Semestralprüfung sich nicht zu betheiligen. 
S. 6. 
Die Vorlesungen, welche die Studirenden der Philologie und der realistischen 
Fächer im Seminar zu hören haben, richten sich im Allgemeinen nach den Anforderungen, 
welche bei den von ihnen zu erstehenden Dienstprüfungen (vergl. die Ministerialverfüg- 
ungen vom 21. März 1898 und vom 12. September 1898) gemacht werden. Insbeson- 
dere wird von denjenigen, welche zugleich Theologie studiren, erwartet, daß sie 
während des ordentlichen vierjährigen Seminarkurses mindestens zehn in das gewählte 
Lehrfach einschlagende Vorlesungen aus dem Kreise der für die Nichttheologen obligaten 
Vorlesungen (s. unten) mit allem Fleiße hören, und sofern sie auf eine humanistische 
Lehramtsprüfung sich vorbereiten, das philologische Seminar als ordentliche Mitglieder 
in zwei auf einander folgenden Semestern, als Zuhörer in zwei weiteren Semestern und 
das Seminar für neuere Sprachen oder das historische Seminar besuchen. Diejenigen, 
welche das Studium der realistischen Fächer mit demjenigen der Theologie verbinden, 
haben außer den in jene Fächer einschlagenden Vorlesungen die Uebungen des Seminars 
für neuere Sprachen, beziehungsweise des mathematisch-physikalischen Seminars zu be- 
suchen, am Unterricht im Zeicheninstitut in mindestens drei Semestern theilzunehmen und 
sich an den sonstigen ihrem Spezialgebiet zugehörigen Uebungen der Universitätsinstitute 
zu betheiligen.
	        
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