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neueren, insbesondere deutschen Geschichte oder eine französische Stilprobe, beziehungs-
weise im Anschluß an die besonderen Studien der Studirenden ein wissenschaft-
licher Aufsatz aus dem Gebiet der französischen Sprach= oder Litteraturgeschichte zu
fertigen.
Die Studirenden der realistischen Fächer sprachlich-geschichtlicher Richtung
haben jedesmal eine französische und vom fünften Semester an auch eine englische
Stilprobe, beziehungsweise frühestens vom sechsten Semester an im Anschluß an die
besonderen Studien der Zöglinge einen wissenschaftlichen Aufsatz aus dem Gebiet der
deutschen, französischen oder englischen Sprach= oder Litteraturgeschichte, die der mathe-
matisch-naturwissenschaftlichen Richtung die Lösung von Aufgaben oder einen wissen-
schaftlichen Aufsatz aus dem Kreise ihrer Fachstudien zu liefern.
Am Schlusse desjenigen Semesters, nach dessen Ablauf ein Zögling sich einer Staats-
prüfung unterzieht, hat derselbe an der Semestralprüfung sich nicht zu betheiligen.
S. 6.
Die Vorlesungen, welche die Studirenden der Philologie und der realistischen
Fächer im Seminar zu hören haben, richten sich im Allgemeinen nach den Anforderungen,
welche bei den von ihnen zu erstehenden Dienstprüfungen (vergl. die Ministerialverfüg-
ungen vom 21. März 1898 und vom 12. September 1898) gemacht werden. Insbeson-
dere wird von denjenigen, welche zugleich Theologie studiren, erwartet, daß sie
während des ordentlichen vierjährigen Seminarkurses mindestens zehn in das gewählte
Lehrfach einschlagende Vorlesungen aus dem Kreise der für die Nichttheologen obligaten
Vorlesungen (s. unten) mit allem Fleiße hören, und sofern sie auf eine humanistische
Lehramtsprüfung sich vorbereiten, das philologische Seminar als ordentliche Mitglieder
in zwei auf einander folgenden Semestern, als Zuhörer in zwei weiteren Semestern und
das Seminar für neuere Sprachen oder das historische Seminar besuchen. Diejenigen,
welche das Studium der realistischen Fächer mit demjenigen der Theologie verbinden,
haben außer den in jene Fächer einschlagenden Vorlesungen die Uebungen des Seminars
für neuere Sprachen, beziehungsweise des mathematisch-physikalischen Seminars zu be-
suchen, am Unterricht im Zeicheninstitut in mindestens drei Semestern theilzunehmen und
sich an den sonstigen ihrem Spezialgebiet zugehörigen Uebungen der Universitätsinstitute
zu betheiligen.